BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 138

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In diesem Sinne würde ich Sie sozusagen auch einladen, diese Thematik, was die Auf­arbeitung der Kampusch-Geschichte betrifft, wirklich in dem zuständigen Ausschuss zu belassen. Wir haben bei der letzten Bundesratssitzung den Antrag vom Kollegen Hans-Jörg Jenewein gehabt. Es steht, glaube ich, außer Zweifel, dass alle Fraktionen hier größtes Interesse daran haben, dass es hier zu einer Aufklärung kommt – ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier herinnen irgendjemanden gibt, der das irgendwie unter den Tisch kehren oder vertuschen möchte –, die Frage ist nur, wie man das macht. Ist es notwendig, dass man in aller Öffentlichkeit, wo das Fernsehen dabei ist, über in­timste Dinge, über, ich weiß nicht, Slips und was weiß ich diskutiert? Ist das notwen­dig? (Bundesrat Jenewein: Das ist aber nicht passiert!) – Wir haben ohnedies einen zweiten Termin, wir werden das besprechen, Herr Kollege. – Ich glaube aber nicht, dass das sehr angenehm ist für das Opfer, für die Frau Kampusch.

Darum: Debattieren wir diese Dinge bitte in dem dafür eingerichteten Ausschuss. Und unsere KollegInnen, von welchen Fraktionen auch immer, sind eh nicht auf den Mund gefallen. Falls dort irgendwie der Eindruck erweckt werden sollte, dass hier gemauert wird, blockiert wird, etwas vertuscht wird, dann werden Ihre Abgeordneten und auch mein Abgeordneter, der Peter Pilz, sicher nicht diejenigen sein, die da den Mund halten werden, sondern das sind ohnedies die Ersten, die da aufspringen. Aber alles zu sei­ner Zeit und an seinem richtigen Ort.

Ich würde Sie daher wirklich ersuchen, auch für die Zukunft, einmal abzuwarten, was im Ausschuss diskutiert wird, und dann können wir in aller Öffentlichkeit ohnedies darü­ber diskutieren – aber nicht die Reihenfolge durcheinander bringen und auf diese Wei­se sozusagen das Opfer noch einmal traumatisieren.

In diesem Sinne, bitte: Ich verstehe Ihre Einwände, aber es gibt auch andere. – Danke. (Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

17.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Dr. Karl. – Bitte, Frau Minister.

 


17.04.32

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Wir haben heute eine ganze Reihe von Strafrechtsthemen auf der Tagesordnung, und ganz besonders wichtig ist darunter na­türlich die Strafgesetznovelle 2011.

Bei dieser Strafgesetznovelle 2011 geht es darum, dass wir Kinder noch besser vor Missbrauch und Gewalt schützen wollen. Es ist bereits vonseiten der Redner zum Aus­druck gekommen, dass das ein ganz zentrales, gemeinsames Anliegen ist. Ich glaube, niemand von uns will, dass Kinder Gewalt ausgesetzt sind, dass Kinder Missbrauch ausgesetzt sind. Ich glaube, wir sind uns hier auch alle darin einig, dass da die rich­tigen Maßnahmen gesetzt werden müssen.

Ich sehe es als meine große Verantwortung, wirklich alles zu tun, um die Schwächsten in unserer Gesellschaft entsprechend zu schützen. Die Kinder zählen eben zu den Schwächsten in unserer Gesellschaft, weil sie allein schon aufgrund ihres Alters natür­lich nicht so sehr in der Lage sind, sich zu wehren, sich Gewalt zu widersetzen, sich Missbrauch zu widersetzen. Und da müssen wir ansetzen, da müssen wir die notwen­digen Maßnahmen setzen, um die Kinder entsprechend zu schützen. Da gilt es, Lü­cken zu schließen und den Schutz noch mehr zu verbessern.

Dabei bedarf es natürlich vieler verschiedener Maßnahmen, und nur eine der Maßnah­men, die notwendig sind, ist eben, das Strafrecht zu stärken. Natürlich geht es beim Strafrecht auch um Sanktionen, und diese Sanktionen müssen angemessen sein, ver-


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