BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 150

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nem Verein, wo ich ehrenamtlich gearbeitet habe, mit – damals gab es noch den Schil­ling – 1,8 Millionen Schilling. Gott sei Dank konnte das damals geregelt werden. Ich bekam einfach die Gelder nicht vom Bund und auch nicht vom Land, und es mussten die 13. und 14. Monatsgehälter ausbezahlt werden für die Krankenschwestern und so weiter. Das ist nicht passiert, und ich musste damals mit meinem Haus gutstehen. Nur so konnte ich das Geld dann von der Sparkasse bekommen.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz, das jetzt verändert wurde, ist großartig, und ich kann nur sagen, Gott sei Dank ist bei mir damals alles gut gegangen. Es wundert mich also nicht, dass viele Menschen bei uns in Österreich ein mit einem Risiko verbundenes Amt, für das sie unentgeltlich viel Zeit einsetzen sollten, ablehnen. Dazu kommt, dass in manchen Fällen die Risiken unüberschaubar geworden sind und die rechtliche Form eines Vereines der realen Situation in manchen Fällen nicht angepasst ist.

Vor dem Hintergrund des Jahres des Ehrenamtes, als welches das heurige Jahr dekla­riert wurde, scheint mir nun diese Änderung wichtig zu sein.

Unsere Gesellschaft lebt ja in hohem Maße von ehrenamtlichen Tätigkeiten in Ver­einen. Wenn wir uns die Frage stellen, was denn Gesellschaften zusammenhält, so ist das nicht in erster Linie das Geld. Wir merken es an den Problemen, die wir derzeit in der EU haben. Geld entzweit eher. Geld ist natürlich sehr wichtig, aber der mit dem Eh­renamt verbundene Einsatz für die Pflege der gemeinschaftlichen Beziehungen ist eine unverzichtbare Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

In der sozialwissenschaftlichen Forschung wird gerade deswegen vermehrt vom sozia­len Kapital gesprochen, das in einem hohen Maß durch ehrenamtlichen Einsatz in Ver­einen gebildet wurde. Zudem, meine Damen und Herren, ist Demokratie an dieses so­ziale Kapital gebunden, lebt doch Demokratie vom Einsatz jedes Einzelnen und von der Ausbildung von Gruppen, die sich die Mitwirkung am Gemeinwohl zum Ziele ma­chen.

Ein großer Anteil der heute anzutreffenden Politikverdrossenheit ist ja auf die Schwie­rigkeit, seinen Ort im politischen Prozess zu finden, und auf die Schwierigkeiten, auch als Einzelner etwas bewirken zu können, zurückzuführen. So kann man in den Ver­einen und gesellschaftlichen Gruppen Macht bei der Gestaltung der Gesellschaft ge­winnen.

Zur Haftung von Organwaltern und Rechnungsprüfern: Dass sich ehrenamtliche Arbeit von Erwerbsarbeit unterscheidet, ist notwendig, aber die mit dieser Tätigkeit verbunde­nen unbedankten Risiken dürfen nicht zu groß sein. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind im vorliegenden Bundesgesetz nach wie vor mit Strafen belegt. Menschen dürfen nicht mit Verantwortung überlastet werden, die sie dann nicht tragen können. Deswe­gen begrüße ich das vorliegende Gesetz, mit dem das Haftungsrisiko für ehrenamtlich tätige Mitarbeiter eines Vereins oder anderer Vereinigungen ausdrücklich auf ein für sie zumutbares Maß begrenzt wird.

Überdies wird mit dieser Änderung des Vereinsgesetzes unentgeltlich handelnden Or­ganwaltern und Rechnungsprüfern die Möglichkeit gegeben, in Bezug auf einen in Wahrnehmung ihrer Pflichten einem Dritten gegenüber entstandenen Schaden vom Verein die Befreiung von dieser Verbindlichkeit zu verlangen, wenn sie nur ein leichtes Verschulden trifft. Damit wird Menschen der verantwortungsvolle Einsatz in und für die Gesellschaft erleichtert.

Meine Damen und Herren! Politik kann Freiwilligenarbeit sicherlich nicht verordnen, für die Rahmenbedingungen ist sie aber allemal verantwortlich. Mit der Veränderung des Vereinsgesetzes ist sie dieser Verantwortung nachgekommen, und ich möchte Ihnen


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