BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 149

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. De­zember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsge­setz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. De­zember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

17.43.5023. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsge­setz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011) (1503 d.B. und 1537 d.B. sowie 8625/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Damit gelangen wir zum 23. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


17.44.10

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses – nach einer sehr intensiven Diskussion – über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden, die sogenannte Vereinsgesetz-Novelle 2011.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hammerl. – Bitte.

 


17.45.05

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Vereinsgesetz wurde in einem für mich wesentlichen Punkt geändert. War bis jetzt ein Mitglied eines Vereinsorgans haftbar für den dem Verein entstandenen Schaden, wenn dieses Mitglied unter Ver­nachlässigung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters seine gesetzlichen oder statutarischen Pflichten oder rechtmäßige Beschlüsse eines zustän­digen Vereinsorganes verletzte, so wurde mit geändertem Vereinsgesetz das Haf­tungsrisiko für unentgeltlich tätige Mitglieder eines Vereinsorganes ausdrücklich auf ein für dieses Mitglied zumutbares Maß begrenzt.

Ich kann hier aus eigener Erfahrung berichten, ich bin ehrenamtlicher Präsident des Hilfswerk Steiermark mit über 1 300 Mitarbeitern: Ich hatte vor Jahren Probleme in mei-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite