BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 148

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Deshalb geht es jetzt einfach darum, dass wir dieses System, das ja an sich ein gutes ist, effizienter gestalten können, und deshalb wollen wir ein Voranmeldesystem schaf­fen. Das heißt, es wird künftig so sein, dass man sich, wenn man zu einem Gerichtstag kommen will, voranmelden muss. Das hat den Vorteil, dass Richter und Richterinnen nicht umsonst zu den Gerichtstagen hinfahren müssen, und es hat auch den Vorteil, dass die Richter und Richterinnen schon vorab wissen, um welche Themenstellungen es geht, welche Fragen angesprochen werden. Sie können sich dann auch viel besser darauf vorbereiten. Davon hat natürlich auch der Rechtsuchende oder die Rechtsu­chende etwas. Das heißt, das ist meines Erachtens eine Win-win-Situation und daher sehr zu begrüßen.

Die weitere Maßnahme, die ich kurz ansprechen will, betrifft die gesetzliche Veranke­rung der Justizombudsstellen. Die Justizombudsstellen sind ja an allen vier OLG-Standorten eingerichtet und haben eine ganz, ganz wichtige Funktion. Sie gewährleis­ten nämlich wirklich ein rasches, bürgernahes und effizientes Beschwerdemanage­ment, und das ist ganz, ganz wichtig. Wir sehen nämlich, dass diese Justizombudsstel­len sehr gern in Anspruch genommen werden. Meistens geht es ja um Fragen wie: Warum ist dieses Gerichtsurteil so ausgefallen? Wie ist dieses Gerichtsurteil zu verste­hen?, oder es geht darum, dass bestimmte Verfahrensabläufe hinterfragt werden.

Hier können die Justizombudsstellen wirklich Auskunft geben, und das passiert sehr gut und sehr rasch. Im Durchschnitt bekommen die Personen, die hier Anfragen stel­len, innerhalb von zwei Wochen eine Auskunft – und wirklich eine sehr gute Auskunft. Wie gesagt, es war meines Erachtens hoch an der Zeit, diese sehr gut funktionieren­den Justizombudsstellen auch gesetzlich zu verankern. Das ist eine wirklich wichtige Einrichtung, um eben den Leuten ein Urteil besser zu erklären, Verfahrensabläufe bes­ser zu erklären.

Schließlich findet auch eine gesetzliche Verankerung der Vereinigung der österreichi­schen Richterinnen und Richter statt. Die Vereinigung der österreichischen Richterin­nen und Richter hat ein sehr wichtiges Mitwirkungsrecht, das faktisch jetzt schon wahr­genommen wird, allerdings bis jetzt ohne gesetzliche Verankerung. Also sie haben sich bisher schon eingebracht, wenn es um irgendwelche Veränderungen betreffend die dienstliche Stellung oder eben die Arbeitsbedingungen bei den Gerichten gegangen ist. Künftig ist eben gesetzlich festgelegt, dass sie ein Stellungnahmerecht haben, ein An­hörungsrecht haben, et cetera. Also es wird das, was bisher schon faktisch passiert ist, endlich gesetzlich festgeschrieben. Auch das ist eine wichtige Maßnahme.

Insgesamt ist es meines Erachtens ein gelungenes Paket. Ich glaube, wir können da­mit die Gerichtsorganisation wieder in einem sehr positiven Sinne weiter gestalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

17.42


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über jus­tizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Uni­on und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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