BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 165

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sind und weil wir auch die Verpflichtung haben, unternehmerisch zu denken. Das heißt, wir evaluieren und wir reagieren.

Wir haben uns die angesprochene Wirtschaftskammerwahl 2010 angesehen. Eines muss man sagen: Unsere Kammerwahlen sind sehr komplex, aber sie sind ungemein demokratisch. Warum? – Weil der Tischler/die Tischlerin zum Beispiel ihre Vertreter in der Tischlerinnung wählt. Ganz egal, welche Branche, Modehändlerin/Modehändler, je­der wählt ganz einfach seine Vertreterin/seinen Vertreter im Handelsgremium. Die meisten Branchen stellen in den verschiedenen wahlwerbenden Gruppen ganz einfach Kandidaten auf. Man muss aber auch Kandidaten haben, die das Vertrauen der Mit­glieder haben. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber ganz so, wie du das jetzt sagst, !) – Du bist nicht in der Wirtschaftskammer, aber ich bin sehr gerne bereit, mit dir einmal ein Privatissimum über die Wirtschaftskammerorganisation zu führen. (Bundesrätin Mühl­werth: Gerne!)

Ich lasse mir meine Wirtschaftskammer nicht madig machen. Wir sind eine demokra­tische Institution. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir wissen, das höchste Gut unserer Mitglieder ist Zeit, und deshalb versuchen wir auch immer wieder, mit modernen Methoden den Wahlvorgang so zu gestalten, dass der Zeitaufwand unserer Mitglieder möglichst gering ist. So haben wir bei den letzten Wahlen verstärkt auf Wahlkarten gesetzt. Im Jahr 2005 haben nicht ganz 19 Prozent die Möglichkeit der Wahlkarte genutzt, im Jahr 2010 waren es knapp über 50 Prozent. Das heißt, die Mitglieder können ihre Stimme durch die Rücksendung einer verschlos­senen Wahlkarte an die jeweilige Hauptwahlkommission abgeben.

Der rechtliche Rahmen der Wirtschaftskammer-Wahlordnung orientiert sich ganz ein­fach an der Nationalrats-Wahlordnung. Um sicherzustellen, dass keine Missbräuche mög­lich sind, wird jetzt im Sinne der jüngsten Novelle zur Nationalrats-Wahlordnung eine weitere Maßnahme bei der Wirtschaftskammerwahl eingeführt, und zwar muss der Wäh­ler/die Wählerin durch seine/ihre Unterschrift bestätigen, dass er/sie den Amtlichen Stimm­zettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat.

Da bei unseren Wirtschaftskammermitgliedern eine extrem hohe Quote in Bezug auf die Internetnutzung festzustellen ist, ist auch der Vorschlag der Internetkundmachung aufgenommen worden. Das heißt, die Verlautbarung von Wahlangelegenheiten, vor al­lem von Terminen und Kandidaten, ist dann fristgerecht, wenn sie an der jeweiligen Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission kundgemacht ist und wenn sie im Internet unter „wko.at“ kundgemacht wird. Die Freischaltung der Verlautbarung im Internet wird also in Zukunft ausschlaggebend sein. Nichtsdestotrotz werden wir natürlich selbstver­ständlich auch in Zukunft die Inhalte in den jeweiligen Kammerzeitungen veröffentlichen.

Darüber hinaus werden in dieser Novelle Verbesserungen für den Wahlablauf getrof­fen, der im Wesentlichen unstrittig war.

Völlig unverständlich ist es für mich, dass sich im Nationalrat die FPÖ gegen diese No­velle ausgesprochen hat, denn auf den Ebenen der Wirtschaftskammer ist eine Eini­gung mit den Vertretern des Rings Freiheitlicher Wirtschaftstreibender getroffen wor­den. Das sind eben jene, die in der Kammer eingebunden sind und wissen, worum es geht. Deshalb haben sie auch zugestimmt. Dass die Vertreter der Grünen nicht mitge­stimmt haben, verstehe ich bis heute nicht, aber das ist so.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Novelle ist ein weiterer Verbes­serungsschritt, und ich ersuche daher um Zustimmung. Vielleicht können sich auch die Vertreter der FPÖ einmal dazu durchringen. Aber wenn das nicht der Fall ist, dann bin ich sehr gerne bereit, nach Weihnachten Nachhilfeunterricht zu geben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.43

 


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