BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 173

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haupt noch nicht wissen, wie sich das auswirkt. Das geht ja nicht weg, wenn man es unten speichert, das verschwindet ja nicht!

Wenn das CO2 dann nach oben kommt, kann es erstens einmal schon auch eine er­hebliche Umweltbelastung werden, weil es dann ja punktuell und in großen Mengen auf einmal heraufkommt – sprich: das ist dann auch gesundheitsgefährdend, und wenn man die Luft heute hier herinnen einatmet, dann merkt man vielleicht auch, dass CO2 in größeren Mengen in der Atemluft Kopfweh verursacht, so wie bei mir. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Also es ist nicht ungefährlich. CO2 ist zwar ungiftig, aber es ist nicht ungefährlich.

Das Zweite ist: Die Abscheidung ist sehr energieintensiv. Ungefähr bei zwei Kraftwer­ken braucht man ein drittes Kraftwerk daneben, das einem dann die Energie für die Ab­scheidung liefert. Also die Sinnhaftigkeit dieser Technologie ist derzeit, glaube ich, nicht nur umstritten, sondern sie ist derzeit unumstritten nicht sinnvoll.

Prinzipiell freue ich mich, dass die Bundesregierung jetzt ein Verbot der geologischen Speicherung von Kohlendioxid vorlegt, insbesondere auch deshalb, weil ja in der Ener­giestrategie zuletzt schon noch beabsichtigt gewesen ist, dass wir auch diese Techno­logie einsetzen wollen und dass wir damit rechnen. Das war hoffentlich nur, um insge­samt irgendwie die Rechnung der CO2-Werte in Österreich in den Griff zu bekommen.

Was uns an der Regierungsvorlage stört und warum wir ihr auch nicht zustimmen, das ist im Prinzip so wie bei der FPÖ: Es ist zwar ein Verbot der Nutzung derzeit, aber es ist kein Verbot der Forschung – und die Forschungszwecke sind vom Volumen her jetzt ziemlich hoch angesetzt, nämlich 100 000 Tonnen pro Einheit als Grenze. Und wie vie­le Einheiten an Forschungs-CCS-Projekten wir dann aus dem Boden stampfen, ist nicht gesagt. Das heißt, es kann dann schon eine ganze Menge passieren, und inso­fern ist es für uns nicht ausreichend, zu sagen: Das ist jetzt ein Verbotsgesetz! – Das ist ein sehr lückenhaftes Verbotsgesetz.

Des Weiteren ist es auch nicht verboten, das Kohlendioxid ins Ausland zu transpor­tieren. Und wenn wir diesbezüglich jetzt einmal anfangen, darüber zu reden: Wir schei­den es hier ab, und dann versenken wir es vielleicht in der Nordsee!, so sind das Din­ge, da wird mir eher übel als sonst etwas. Insofern ist es für mich sehr lückenhaft. Ich kann dem nicht zustimmen.

Ich möchte aber auch noch auf ein sehr aktuelles Thema hinweisen, das auch mit einer meiner Meinung nach sehr gefährlichen Technologie zu tun hat, und da ich aus Nieder­österreich komme, ist naheliegend, dass es um die Schiefergasförderungen im Wein­viertel, die die OMV sich vorstellt, geht. Es gibt einige Studien zu Schiefergas, eine ak­tuelle Studie vom deutschen Umweltbundesamt  (Zwischenruf des Bundesrates Tief­nig.) Da geht es um gefährliche Technologien, und CCS ist für mich eine gefährliche Technologie. Kohlendioxid runterzubringen, Schiefergasförderung ist eine gefährliche Technologie, genauso wie Methan raufzubringen, und überall kann etwas entweichen, deshalb passt das auch irgendwie zusammen.

Außerdem geht es ja dann künftig auch um eine Änderung des UVP-Gesetzes, und in diesen UVP-Gesetzen müsste man auch dafür vorsorgen, dass zumindest kurzfristig jetzt einmal gleich der Entfall der Mindestschwellen für die Erdöl- und Erdgasförderung festgeschrieben wird, und in weiterer Hinsicht würde ich mir wünschen, dass es, so wie beim CCS oder eigentlich strenger als beim CCS, auch für Schiefergasförderung in Ös­terreich ein Verbot gibt, so wie das im französischen Parlament inzwischen durchge­setzt worden ist.

Herr Minister, ich lese jetzt gar nicht vor, was das Umweltbundesamt in Deutschland für Auflagen und Forderungen im Falle einer Schiefergasförderung stellt. Ich möchte Ihnen nur gerne diese Studie mitgeben. Es ist ja interessanterweise so, dass der Um-


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