BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 174

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weltminister und der Umweltlandesrat in Niederösterreich beide gleich gesagt haben: Nein, kommt nicht in Frage!, vom zuständigen Wirtschaftsminister und dem zuständi­gen Wirtschaftslandesrat hat man leider nichts gehört. Darum würde ich Ihnen gerne diese Studie überreichen, denn ich denke mir, Sie sind wahrscheinlich derjenige, der diese Daten vom Umweltbundesamt vielleicht noch nicht so genau kennt. – Danke. (Beifall bei den Grünen. Bundesrätin Kerschbaum überreicht die genannte Studie Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

19.12


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mit­terlehner. – Bitte.

 


19.12.10

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ganz richtig angesprochen worden, dass unter diesen beiden Punkten eben zwei Gesetze zur Beschlussfassung anstehen.

Das eine Gesetz, was die Versorgungssicherung anbelangt, ist eine rein formale Ange­legenheit insofern, als die Befristung dieses Gesetzes mit 31. Dezember dieses Jahres abläuft, und es ist an sich natürlich vernünftig, zur Vorsorge für den Krisenfall eine wei­tere Verlängerung vorzusehen. Das ist mit den Bundesländern auch abgesprochen, die wollen das auf fünf Jahre im Krisenfall, auf den abgestellt wird, verlängern. Da ist dann immer auch die entsprechende Verordnung zu entwickeln. Das heißt, das ist an sich ei­ne grundvernünftige Maßnahme.

Zum Zweiten, was das CCS anlangt, also Carbon Capture and Storage, geht es, wie richtig geschildert worden ist, einfach darum, dass es auf europäischer Ebene die EU, auch die Europäische Energieagentur, durchaus als Möglichkeit angesehen hat, CO2 entsprechend zu verpressen und unterirdisch zu lagern, um da insgesamt dem Klima dienend vorzugehen.

Nachdem den einzelnen Mitgliedsstaaten freigestellt worden ist, die Umsetzung vorzu­nehmen oder nicht, und nachdem die Technologie sehr umstritten ist, also nicht klar ist, ob Vorteile, Nachteile jetzt in dem einen oder anderen Fall größer sind, hat Österreich relativ eindeutig und ohne größere Diskussion entschieden, dass wir das nicht wollen. Um aber auch der Wissenschaft und anderen die Möglichkeit zu geben, anderes zu be­weisen, ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Versuchsentwicklungen vorgenommen wer­den, und da ist eine Größenordnung von bis zu 100 000 Tonnen festgelegt.

Was die freiheitlichen Kollegen anbelangt, haben die schon im Nationalrat 10 000 Ton­nen vorgeschlagen, weil ihnen das irgendwie kleiner und sozusagen zweckdienlicher er­scheint. Leider steht dem eine sachliche Begründung entgegen, nämlich dass eine em­pirische Bewertung der gesamten Angelegenheit nach Meinung von Fachleuten nur dann einen Sinn hat, wenn auch eine entsprechende Größenordnung zur Verfügung steht. Ansonsten wird sich in Österreich aufgrund der technischen Notwendigkeiten nie­mand mit dem Thema befassen können.

Soweit wir das sehen, gibt es aufgrund der 100 000 Tonnen, die jetzt vorgesehen sind, niemanden, der tatsächlich eine derartige Versuchsentwicklung starten wird. Wir wer­den sehen, was auf der gesamteuropäischen Ebene bewegt wird. Das zu der Geset­zesmaterie, die sicherlich positiv und von der Grundlage her auch vernünftig entwickelt worden ist.

Zur Frage, die nicht auf der Tagesordnung steht, was das Shale Gas, also Schiefergas anbelangt: Danke für die übermittelte Darstellung und die Information, aber zur Frage, die gestellt worden ist, warum ich mich nicht negativ geäußert habe, könnte man auf der anderen Seite ja fragen, warum ich mich nicht positiv geäußert habe. – Eben des­wegen, weil wir in Österreich für derartige Vorgehensweisen Gesetze haben, und diese


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