BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 175

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Gesetze sind das MinroG und auch die UVP-Prüfung, und wenn jemand einen Antrag stellt, ist das nach den entsprechenden Regulativen zu behandeln.

Den Antrag gibt es nicht, und daher ist es auch nicht notwendig, meine Privatmeinung in dem Bereich einzubringen. Ich möchte Ihnen die nicht vorenthalten, die ist eher posi­tiv, denn es ist schön, wenn entsprechende Funde grundsätzlich einmal da sind, in ei­ner Tiefe von, glaube ich, 8 000 Metern. Ich kenne es nur aus der Zeitung. Wenn die Technik sicher ist, wenn die Möglichkeit da ist, ist es schön, wenn man das nutzen kann. Wenn es Gefährdungsmomente gibt, werden die gesetzlichen Regulative verhin­dern, dass entsprechende Umsetzungen stattfinden. So einfach ist das, und ich hoffe, dass das damit geklärt ist, denn es macht keinen Sinn, wenn ich jetzt in einem Nicht-Verfahren Stellungnahmen abgebe. Das irritiert nur alle Beteiligten.

In diesem Sinne danke ich für die Unterstützung, nämlich denjenigen, die die zwei Ma­terien unterstützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.16


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungs­gesetz 1992 geändert wird.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mit­glieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgege­benen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. De­zember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltver­träglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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