BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 200

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Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 den Antrag, die Jahresvorschau des BMG 2011 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission für 2011 und des Programms des Rates (ungarische Präsidentschaft) (III-426-BR/2011 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Da ich heute das letzte Mal hier beim Rednerpult bin, möchte ich noch allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr wünschen! (Allgemeiner Beifall.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Herr Bundesminister, wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und alles Gute für 2012! (Bundesminister Stöger verlässt den Saal.)

Wir begrüßen bei uns nun Herrn Staatssekretär Schieder. (Allgemeiner Beifall.)

20.55.4834. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz zur Festlegung von Haftungsobergrenzen des Bundes (Bundeshaftungsobergrenzengesetz – BHOG) erlassen, das AUA-Finan­zierungsgesetz, das Bundesgesetz vom 14. Feber 1973 betreffend die Übernah­me der Bundeshaftung für Darlehen und sonstige Kredite der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, das Bundesgesetz vom 8. No­vember 1973 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darle­hen und sonstige Kredite der Vereinigte Österreichische Eisen- und Stahlwerke – Alpine Montan Aktiengesellschaft, das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979 be­treffend die Übernahme der Bundeshaftung für die Konversion von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) und der Sondergesellschaften, das Energieanleihegesetz 1982 und das BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz aufgeho­ben und das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das IAKW-Finanzierungsgesetz, das Bundesgesetz vom 3. Juni 1964 betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, das Tauernautobahn-Finanzie­rungsgesetz, das Pyhrn Autobahn-Finanzierungsgesetz und das Arlberg Schnell­straße Finanzierungsgesetz geändert werden (1517 d.B. und 1561 d.B. sowie 8644/BR d.B.)

35. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird (1509 d.B. und 1565 d.B. sowie 8645/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Nun kommen wir zu den Punkten 34 und 35 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 34 und 35 ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um die Be­richte.

 


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