BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 201

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Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Festlegung von Haftungsobergrenzen des Bundes (Bundeshaftungsobergrenzenge­setz – BHOG) erlassen, das AUA-Finanzierungsgesetz, das Bundesgesetz vom 14. Fe­ber 1973 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Darlehen und sonstige Kredite der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, das Bun­desgesetz vom 8. November 1973 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite der Vereinigte Österreichische Eisen- und Stahlwerke – Alpine Montan Aktiengesellschaft, das Bundesgesetz vom 24. Jän­ner 1979 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für die Konversion von Anlei­hen, Darlehen und sonstigen Krediten der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Ak­tiengesellschaft (Verbundgesellschaft) und der Sondergesellschaften, das Energiean­leihegesetz 1982 und das BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz aufgehoben und das Bun­deshaushaltsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das IAKW – Finanzierungs­gesetz, das Bundesgesetz vom 3. Juni 1964 betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, das Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz, das Pyhrn Autobahn-Fi­nanzierungsgesetz und das Arlberg Schnellstraße Finanzierungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme nun zum zweiten Bericht. Es ist dies der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


20.59.00

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Dieser Gesetzentwurf über die Haftungsobergrenzen hat durchaus auch positive Aspekte. Die Zusammenfassung aller Haftungen mit einer Obergrenze ist be­grüßenswert. Auch das Monitoring durch die Statistik Austria, wie es dort vorgesehen ist, ist sicherlich eine gute Idee. Die Prüfung hinsichtlich Auswirkungen auf Familien, Jugendliche und Generationen ist ebenfalls begrüßenswert.

Wir sollen hier eine Obergrenze der Haftungen für 193 Milliarden € beschließen. Der­zeit liegt die Haftung für diese ausgelagerten Schulden bei zirka 112 Milliarden €. Das heißt, wir lassen mit diesem Gesetz eigentlich eine Steigerung um 72 Prozent zu. Ich frage mich, wie das mit der Schuldenbremse vereinbar sein soll.

Wahrscheinlich oder sogar sicher wäre es gescheiter gewesen, wenn wir heute ein Ge­setz für eine Haftungsobergrenze für den Euro-Rettungsschirm beschließen würden, da haben wir nämlich schon 220 Milliarden € an Haftungen. Aber auch sonst ist dieses


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