Gesetz eher als Stückwerk zu bezeichnen. Es fehlt der Zusammenhang. Wie wird beispielsweise ein Monitoring bei den Bundesländern einbezogen? Wie soll das dort geregelt werden? Und wie bereits gesagt, der Kontext zur Schuldenbremse mit all den daraus resultierenden Folgen und Maßnahmen fehlt eigentlich völlig. Man hat irgendwie das Gefühl, dieses Gesetz ist zu einem Zeitpunkt gebastelt worden, wo die Schuldenbremse noch nicht das wirkliche Thema war.
Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Das war in aller Kürze die Begründung dafür. Trotzdem: schöne Weihnachten! (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
21.01
Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Winzig. – Bitte.
21.01
Bundesrätin Dr. Angelika Winzig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen ein Gesetz, mit dem erstmals verbindliche Haftungsobergrenzen für den Bund eingeführt werden, und es findet auch eine Haftungsübernahme von außerbudgetären Einrichtungen erstmals Berücksichtigung. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Gleichzeitig haben sich auch die Länder verpflichtet, für Landeshaftungen Obergrenzen festzusetzen. So werden die Länder in Zukunft sicherlich verstärkt nachdenken, wie sie in diesem Rahmen ihre Haftungen einsetzen, und dann kommt es hoffentlich nicht mehr zu einer Monster-Haftung wie jener des Landes Kärnten in der Höhe von 20 Milliarden € für die Hypo. (Bundesrätin Mühlwerth: Niederösterreich!) Jetzt und auch nach den Ausführungen von Frau Kollegin Blatnik verstehe ich auch den Werbeslogan „Kärnten is a Wahnsinn“, der einmal aktuell war. (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.)
Wie in jedem Unternehmen ist es auch im Staat wichtig, das Risiko zu antizipieren, denn nur dann, wenn das Gesamtrisiko transparent ist, haben wir auch Freiräume für die Planung und Gestaltung der Zukunft, was vor allem für die nächste Generation wichtig ist. Darum verstehe ich auch nicht, warum die Opposition wieder einmal nicht über den Tellerrand hinaus schauen kann oder will. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
21.02
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort. – Bitte. (Bundesrat Mayer – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Bundesrätin Kerschbaum –: Nimm dir ein Beispiel! – Bundesrätin Kerschbaum: An der Kürze? Werde mich bemühen!)
21.03
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen leider zweimal Nein sagen. Der Finanzausgleichsgesetz-Novelle werden wir aus folgenden Gründen nicht zustimmen: Es gibt diese 20 Millionen € für die Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Asylwesen, doch sind da keine Verbesserungen erkennbar. Es ist nicht erkennbar, dass die Fälle schneller abgewickelt werden, aber die Qualität leidet. Das ist nicht unser Ziel. Auch ein Zweckzuschuss zur Transparenzdatenbank ist jetzt nicht unbedingt der Bereich, wo wir zustimmen wollen.
Beim Bundeshaftungsobergrenzengesetz geht es darum, dass wir prinzipiell natürlich die kommende Transparenz begrüßen. Wir begrüßen auch, dass es eine Obergrenze geben wird. Aber was uns ein bisschen fehlt: Es gibt zwar einen Bericht aus dem Budgetausschuss dazu, aber es geht – wie ich leider auch im Ausschuss noch einmal versichert wurde – nur um eine Aufsummierung der Haftungen. Das heißt, wir werden
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