BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 203

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dann nicht nur wissen, welche Haftungen die staatsnahen Unternehmen angehäuft ha­ben, sondern auch, welche sie mehr oder weniger selbst übernommen haben. Die feh­len nämlich jetzt noch.

Prinzipiell: Die zusätzliche Transparenz ist wichtig, aber es wäre eben auch wichtig, dass man dann daraus Schlüsse zieht und vielleicht bei manchen Vorhaben von staats­nahen Unternehmen – wie bei der ASFINAG, wo es mit den Haftungen sehr üppig hergeht – überlegt, ob man wirklich alles braucht, was da so an Haftungen angedacht ist. Deshalb werden wir dem nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Kraml zu Wort. – Bitte.

 


21.04.52

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Im Stabilitätspakt 2011 sind verbindliche Haf­tungsobergrenzen für die Bundesebene, für die Länderebene und für die Gemeinde­ebene vorgesehen. Im BHOG werden jetzt auch die außerbudgetären Einheiten er­fasst. Die verbindlichen Haftungsobergrenzen werden für die Jahre 2012 bis 2014 ge­schaffen. Die Bundeshaftung darf maximal 193,1 Milliarden € an Kapital betragen, die wiederum auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt werden.

Mit dem BHOG wird auch eine Melde- und Berichtspflicht an die Statistik Austria einge­führt, allerdings nicht für alle Bereiche. Da hat man sich nicht einigen können. Insge­samt gesehen sollte das BHOG zu einer stabilen Geld- und Budgetpolitik führen, und die werden wir in den nächsten Jahren ganz sicher brauchen.

Im Tagesordnungspunkt 35 geht es um Änderungen im Finanzausgleichsgesetz, und zwar im Wesentlichen um drei Punkte. Erstens: die Ertragsanteile der Länder aus der Umsatzsteuer werden für die Jahre 2012 bis 2014 um 20 Millionen € pro Jahr angeho­ben. Mit diesen zusätzlichen Finanzmitteln sollten die Landesverwaltungsgerichtshöfe, das Bundesamt für Asyl und die Transparenzdatenbank errichtet werden.

Für den Umbau des Kinderbetreuungsangebotes erhalten die Länder für die Jah­re 2012 bis 2014 jährlich 15 Millionen €, und auch für die sprachliche Frühförderung gibt es zusätzliches Geld. Wichtig wird sein, dass die Gemeinden finanziell wieder in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben nachzukommen. Das ist jetzt nicht mehr ganz so der Fall.

In Zukunft wird auch jede Aufgabe zu prüfen sein, und am Ende des Tages werden wir ohne zusätzliche Mittel sicherlich nicht auskommen. Dann wird es darum gehen, wie diese zusätzlichen Mittel steuergerecht verteilt werden.

Wir werden diesen beiden Punkten zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


21.07.11

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn diese 193 Milliarden € wirklich die Bundeshaftungsobergrenze wären, wäre es wirklich transparent, aber zu meiner Überraschung – nach einer exzellenten Frage vom geschätzten Herrn Kollegen Gruber im Finanzausschuss – ist das noch nicht alles.

Das Finanzministerium weiß noch nicht, was wirklich die Summe der gesamten Bun­deshaftungen ist und wie es wirklich mit dem österreichischen Staatshaushalt dort aus-


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