BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 204

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schaut. Ich war überrascht, als ich das gehört habe. Das wollte ich nur zur Abstimmung dazusagen, nämlich dass dieses Gesetz offensichtlich noch nicht das Ende ist. – Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schie­der. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


21.08.06

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die zwei Gesetzesmaterien, die gerade miteinander verhandelt worden sind, sind einerseits das Bundeshaftungsobergrenzen­gesetz, das eine bundesseitige Umsetzung der Vereinbarung im Österreichischen Sta­bilitätspakt des heurigen Jahres darstellt.

Es gibt auch quasi aufseiten der Länder und Gemeinden die Umsetzung. Damit wird zum ersten Mal die Möglichkeit geschaffen, dass das Gesamtrisiko des Bundes durch die Haftungsübernahmen vollständig überblickt, in weiterer Folge überwacht und da­durch in weiterer Folge in einem erträglichen, finanzpolitisch sinnvollen Ausmaß gehal­ten werden kann.

Der Haftungsrahmen für Bundeshaftungen ist zurzeit in der Höhe von 64 Prozent des Bruttoinlandprodukts oder 193,1 Milliarden € möglich. Es ist richtig, er ist zurzeit nicht voll ausgenützt. Der tatsächliche Ausnützungsstand der Haftungen Ende September des heurigen Jahres beträgt 112 Milliarden € und ist damit auch signifikant niedriger als die Gesamtobergrenze von 193 Milliarden €, was die maximale Ermächtigung zu Haf­tungsübernahmen darstellt.

Das heißt nicht, dass mehr geplant ist. Ganz im Gegenteil. Es ist auch so, dass durch den Abfall von Haftungen – sprich: durch den Wegfall von Haftungen, die auch eine zeitliche Begrenzung haben – eine Reduktion auf 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts jedenfalls bis 2014 erreicht wird und vermutlich schon bis 2013 erreicht werden kann, nämlich dann, wenn nicht neuer Haftungsbedarf entsteht, oder dass, wenn neuer Haf­tungsbedarf entsteht, er durch Kürzung anderer Haftungen kompensiert werden kann. Unter diesen Maßnahmen ist schon 2013 eine Reduktion auf 60 Prozent des Bruttoin­landsproduktes möglich.

Es sind alle Haftungsübernahmen des Bundes, auch von den außerbudgetären Einhei­ten, die dem Sektor Staat zugerechnet werden, in diesen Haftungsobergrenzen be­rücksichtigt und abgebildet. Wir müssen uns hier an den Vorgaben des ESVG orien­tieren, und das ist auch sinnvoll, weil damit auch quasi die Festlegung der betroffenen außerbudgetären Einheiten genau gemäß den europäischen Vorgaben jährlich aktua­lisiert werden kann und auch Teil der ausführlichen Rechenschaftspflicht gegenüber den Gremien des Nationalrates und des Budgetausschusses ist.

Das zweite Gesetz, die Novelle des Finanzausgleichsgesetzes 2008 betreffend, hat ei­nerseits die erfolgreiche Hinzurechnung von jeweils 20 Millionen € in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zu den Ertragsanteilen der Länder zum Gegenstand, womit eine Ver­einbarung von Oktober 2011, die mit den Finanzausgleichspartnern getroffen wurde, erfüllt wird, nämlich eine Finanzierung zur infrastrukturellen Aufwertung zur Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen und zur Einführung der Transparenzdatenbank sowie des Bundesamtes für Asyl und Migration. Es stellen übrigens sowohl die Lan­desverwaltungsgerichtshöfe als auch das Bundesamt gelungene Beispiele einer erfolg­reichen Umsetzung von Verwaltungsreform dar, und die Transparenzdatenbank wird ja auch in der weiteren Folge ein gelungenes Beispiel sein. Aber jetzt geht es darum, in der Programmierung und im Zusammenspiel der Datenbanken diesen Erfolg gemein­sam mit den Ländern auch sicherzustellen.

 


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