BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 205

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der zweite Punkt ist die Neuregelung der Verteilung des Getränkesteuerausgleichs an die Gemeinden, wo es im Wesentlichen nicht zu einer monetären Erhöhung kommt, sondern die seinerzeitige Aufteilung zwischen den einzelnen Gemeinden vom Verfas­sungsgerichtshof nicht mehr als verfassungskonform anerkannt wurde und jetzt mit dieser Novelle sichergestellt wird, dass bei der Budgetierung der Mittel auch von einer gesicherten Rechtsgrundlage auszugehen ist, damit auch die Gemeinden auf einer ge­sicherten Basis ihre Budgetierungen bezüglich der Getränkesteuer vornehmen können.

Der letzte und dritte Punkt ist nicht minder wichtig, ganz im Gegenteil, ich halte ihn für besonders wichtig, nämlich dass die Zweckzuschüsse an die Länder für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes auch noch einmal verlängert worden sind. Das ist ja, obwohl eigentlich Kinderbetreuung keine Bundeszuständigkeit ist, ein klares politisches Signal auch seitens des Bundes, dass der Ausbau von qualitativ hochwertiger Kinder­betreuung auch der Bundesregierung und dem Bund ein wichtiges Anliegen ist und man daher auch die Bemühungen der hiefür zuständigen Länder mit diesen Zweckzu­schüssen unterstützt, genauso wie auch allfällige Zweckzuschüsse für die sprachliche Frühförderung oder, wie es heißt, für die frühe sprachliche Förderung im Rahmen des Kindergartens – hiefür 5 Millionen €; für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtun­gen 15 Millionen € – zur Verfügung gestellt werden.

Es soll aber hier auch nicht unerwähnt bleiben, dass für die konkrete Ausgestaltung der Bedingungen, der Konditionalitäten und der Aufteilung eine Artikel-15a-Vereinbarung zurzeit gerade in Diskussion auch mit den Finanzausgleichspartnern ist und demnächst abschlussreif ist, sodass hiermit dann auch die zweite notwendige Rechtsgrundlage, nämlich die 15a-Vereinbarung geschaffen wird.

Ich halte beide Gesetzesmaterien für sehr, sehr wichtig, denn das Bundeshaftungs­obergrenzengesetz war ein wichtiges Vorhaben zur Begrenzung des finanziellen Risi­kos des Staates. Ich bitte aber auch, dass man Haftungen nicht mit Schulden ver­wechselt. Das sind schon zwei verschiedene Finanzinstrumente. Es ist aber trotzdem sehr wichtig, auch bei den Haftungen die Begrenzung derselben einzuführen, genauso wie die Finanzausgleichsnovelle sicherstellt, dass Verwaltungsreform und Kinderbe­treuung in Österreich weiter vorangetrieben werden können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.14


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen mir hiezu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaftungsober­grenzengesetz erlassen, das AUA-Finanzierungsgesetz und weitere Gesetze aufgeho­ben und das Bundeshaushaltsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezem­ber 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 ge­ändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wieder die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite