BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 206

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21.15.26 36. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zah­lungsdienstegesetz geändert werden (1508 d.B. und 1563 d.B. sowie 8646/BR d.B.)

37. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1469 d.B. und 1564 d.B. sowie 8647/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 36 und 37 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 36 und 37 ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um die Be­richte.

 


21.15.55

Berichterstatter Michael Lampel: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwe­sengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapital­marktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme gleich zum zweiten Bericht des Finanzausschusses, jenen über den Be­schluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme sogleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


21.17.39

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Gesetz geht es um die neuen Eigenkapitalrichtlinien, die den systemrelevanten Banken in Öster-


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