Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 WIEN GZ: BMeiA-EU.8.33.02/0001 -l.2a/2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 10. Jänner 2012 (Pkt. 43 des Beschl.Prot. Nr. 126) der Herr Bundespräsident am 12. Jänner 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag über eine Verstärkung der Wirtschaftsunion erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Das BMeiA wird dem Nationalrat und dem Bundesrat laufend über den Fortgang der Verhandlungen berichten, sodass der Nationalrat und der Bundesrat jederzeit die Möglichkeit zu Stellungnahmen haben. Da es sich um einen laufenden Verhandlungsprozess handelt, geschieht dies im Verständnis, dass eine vertrauliche Behandlung aller übermittelten Dokumente sichergestellt ist, und zwar auf einer dem Geheimhaltungsgrad „eingeschränkt"/"restreint" entsprechenden Ebene.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
GZ BMeiA-EU.3.18.25/0106-III. 1/2011
Vertrag über eine verstärkte
Wirtschaftsunion (Fiskalpakt);
Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Am 9. Dezember 2011 sind die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Währung der Euro ist, in einer Erklärung übereingekommen, eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, um die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken. Neben Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz des ESM-Vertrags und Anpassungen des Sekundärrechts der Union zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion gehört dazu auch ein neuer Fiskalpakt in Form eines völkerrechtlichen Vertrags, dessen Grundzüge in der Erklärung bereits umrissen sind.
Wesentliches Element dieses neuen Fiskalpakts ist die Verpflichtung, in den nationalen Rechtsordnungen auf verfassungsgesetzlicher oder gleichwertiger Ebene eine Schuldenbremse mit automatischem Korrekturmechanismus im Falle von Abweichungen zu verankern. Die Umsetzung dieser Verpflichtung soll vom Gerichtshof der Union überprüft werden können. Die Schuldenbremse soll dem Ziel nachhaltiger ausgeglichener Budgetpolitik dienen. Der Fiskalpakt soll zudem einen Schwellenwert von 0,5 % des nominellen BIP für das jährliche strukturelle Defizit vorgeben, der in der Regel nicht überschritten werden soll. Den am Fiskalpakt teilnehmenden Mitgliedstaaten wird ein Konsolidierungspfad für die Rückführung der Staatsschulden unter den im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Schwellenwert von 60 % des BIP vorgegeben. Für Mitgliedstaaten im Defizitverfahren ist dabei die Erarbeitung von Wirtschaftsprogrammen mit detaillierten Angaben zu den notwendigen Strukturreformen vorgesehen, sowie die Überwachung der Einhaltung derselben sowie der jährlichen
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