BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 56

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Budgetplanung dieser Mitgliedstaaten. Der Fiskalpakt soll auch einen Mechanismus zur Vorabinformation über geplante Emissionen von Staatsanleihen durch die Mitgliedstaaten vorsehen.

Darüber hinaus ist eine stärkere Koordination im Bereich der Wirtschaftspolitik vorge­sehen.

Weiters ist die regelmäßige Abhaltung informeller Treffen der Staats-und Regierungs­chefs der Euro-Zone vorgesehen, zu denen auch der Präsident der Europäischen Kommission und der Präsident der Europäischen Zentralbank eingeladen werden sollen.

Da der Europäische Rat bei seinem Treffen am 8. und 9. Dezember keine Über­einstimmung über eine entsprechende Änderung der Verträge der Union erzielen konnte, wird in Aussicht genommen, jene Teile der Übereinkunft der Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone, welche nicht im Rahmen des Sekundärrechts der Union oder des ESM-Vertrages umgesetzt werden können, im Wege eines inter­nationalen Vertrages zwischen den Mitgliedstaaten der Euro-Zone sowie weiteren interessierten Mitgliedstaaten der Union umzusetzen.

Mit der Verhandlung dieses Vertrages über eine Verstärkung der Wirtschaftsunion sollen folgende Personen betraut werden:

Werner Faymann                                  Bundeskanzler

Dr. Michael Spindelegger                   Vizekanzler und Bundesminister für

                                                                      europäische und internationale Angelegenheiten

Dr. Maria Fekter                                    Bundesministerin für Finanzen

Bot. Mag. Walter Grahammer         Ständiger Vertreter Österreichs bei der EU

Bot. Dr. Judith Gebetsroithner         Außenpolitische Beraterin des Bundeskanzlers, Bundeskanzleramt

MR Dr. Christa Peutl                            Stellvertretende Leiterin der Sektion IV

                                                                      (Koordination), Bundeskanzleramt

MR Dr. Edith Frauwallner                   Leiterin der Gruppe III/A (Internationale

                                                                      Angelegenheiten, Europäische Integration und

                                                                      Allgemeine Wirtschaftspolitik), BMF

MMag. Peter Part                                  Stv. Leiter der Abt. III.1 (Allgemeine

                                                                      Wirtschaftspolitik), BMF

BR Dr. Robert Weiss                          Leiter der Rechtsabteilung an der Ständigen

                                                                      Vertretung Österreichs bei der

                                                                      Europäischen Union

Der geplante Vertrag wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Auf­nahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Das BMeiA wird dem Nationalrat und dem Bundesrat laufend über den Fortgang der Verhandlungen berichten, sodass der Nationalrat und der Bundesrat jederzeit die Möglichkeit zu Stellungnahmen haben.

Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für Finanzen stelle ich daher den

 


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