Budgetplanung dieser Mitgliedstaaten. Der Fiskalpakt soll auch einen Mechanismus zur Vorabinformation über geplante Emissionen von Staatsanleihen durch die Mitgliedstaaten vorsehen.
Darüber hinaus ist eine stärkere Koordination im Bereich der Wirtschaftspolitik vorgesehen.
Weiters ist die regelmäßige Abhaltung informeller Treffen der Staats-und Regierungschefs der Euro-Zone vorgesehen, zu denen auch der Präsident der Europäischen Kommission und der Präsident der Europäischen Zentralbank eingeladen werden sollen.
Da der Europäische Rat bei seinem Treffen am 8. und 9. Dezember keine Übereinstimmung über eine entsprechende Änderung der Verträge der Union erzielen konnte, wird in Aussicht genommen, jene Teile der Übereinkunft der Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone, welche nicht im Rahmen des Sekundärrechts der Union oder des ESM-Vertrages umgesetzt werden können, im Wege eines internationalen Vertrages zwischen den Mitgliedstaaten der Euro-Zone sowie weiteren interessierten Mitgliedstaaten der Union umzusetzen.
Mit der Verhandlung dieses Vertrages über eine Verstärkung der Wirtschaftsunion sollen folgende Personen betraut werden:
Werner Faymann Bundeskanzler
Dr. Michael Spindelegger Vizekanzler und Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten
Dr. Maria Fekter Bundesministerin für Finanzen
Bot. Mag. Walter Grahammer Ständiger Vertreter Österreichs bei der EU
Bot. Dr. Judith Gebetsroithner Außenpolitische Beraterin des Bundeskanzlers, Bundeskanzleramt
MR Dr. Christa Peutl Stellvertretende Leiterin der Sektion IV
(Koordination), Bundeskanzleramt
MR Dr. Edith Frauwallner Leiterin der Gruppe III/A (Internationale
Angelegenheiten, Europäische Integration und
Allgemeine Wirtschaftspolitik), BMF
MMag. Peter Part Stv. Leiter der Abt. III.1 (Allgemeine
Wirtschaftspolitik), BMF
BR Dr. Robert Weiss Leiter der Rechtsabteilung an der Ständigen
Vertretung Österreichs bei der
Europäischen Union
Der geplante Vertrag wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Das BMeiA wird dem Nationalrat und dem Bundesrat laufend über den Fortgang der Verhandlungen berichten, sodass der Nationalrat und der Bundesrat jederzeit die Möglichkeit zu Stellungnahmen haben.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für Finanzen stelle ich daher den
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