BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 73

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Sie sehen, wir überlegen natürlich auch Maßnahmen, wie wir diese Verfahren beschleunigen können, weil uns auch bewusst ist, dass es gerade diese Verfahren sind, die im Fokus der medialen Öffentlichkeit stehen und damit natürlich auch ganz stark das Bild der Justiz prägen. Es ist dadurch ein sehr einseitiges Bild.

Lassen Sie mich dazu nur zwei Zahlen sagen: Wir haben an den österreichischen Gerichten pro Jahr mehr als drei Millionen Geschäftsfälle, bei den Staatsanwalt­schaften mehr als 600 000 Fälle. Also allein wenn man sich das jetzt vor Augen hält, zeigt das, wie wenig Fälle in Relation dazu eigentlich wirklich quasi medial, öffentlich präsent sind. Und das ist ein gutes Zeichen. Aber, wie gesagt, das hindert uns natürlich nicht daran, dass wir Maßnahmen überlegen, wie wir noch besser werden können, auch in den Verfahren, die eben auch in der medialen Öffentlichkeit stehen.

Ich kann Ihnen auch berichten, dass ich heute eine Pressekonferenz gegeben habe, wo es genau um das Thema gegangen ist, das Sie angesprochen haben, nämlich das Vertrauen in die Justiz, das ja so wichtig ist, und die dafür notwendigen Maßnahmen.

Ich habe heute eine Vertrauensoffensive gestartet, wo es wirklich darum geht, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zurückzugewinnen. Das ist mir nämlich ganz besonders wichtig. Ich glaube, das muss uns allen wichtig sein. Wir dürfen ganz einfach nicht vergessen, dass die Justiz eine der tragenden Säulen unseres demo­kratischen Rechtsstaates ist und natürlich auch ganz wesentlich für das Funktionieren einer Gesellschaft ist. Und deshalb hoffe ich, dass es durch eine Reihe von Maß­nahmen auch gelingen wird, das Vertrauen in die Justiz wieder zurückzugewinnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt komme ich zum eigentlichen Bericht, um den es ja heute geht. Die Bestimmung des § 29a Abs. 3 des Staatsanwaltschafts­gesetzes verpflichtet mich, jährlich gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat über die von mir erteilten Weisungen zu berichten, nachdem das der Weisung zugrun­de liegende Verfahren beendet worden ist. Da ich ja die Ressortverantwortung erst am 21. April letzten Jahres übernommen habe, enthält der Bericht nur Weisungen, die meine Amtsvorgängerin erteilt hat. Der Umstand, dass auch Weisungen aus dem Jahr 2009 berichtet werden, ist einfach damit zu begründen, dass die zugrunde liegenden Verfahren erst im Jahr 2011 beendet worden sind, wie gesagt, erst dann darf darüber berichtet werden.

Der Bericht gibt mir aber auch die Gelegenheit für einige grundsätzliche Ausführungen zum Thema Weisungsrecht und zu meinem Amtsverständnis, steht doch die Diskus­sion über dieses externe Weisungsrecht der Justizministerin gegenüber den Staats­an­waltschaften seit Langem, insbesondere jedoch seit der Gesetzwerdung und Um­set­zung des Strafprozessreformgesetzes, im Mittelpunkt der rechtspolitischen Diskussion.

Mich selbst begleitet diese Diskussion, ehrlich gesagt, bereits seit meinem Amtsantritt. Das war eines der bestimmenden Themen von Anfang an, weshalb ich die Gelegenheit heute auch besonders schätze, Ihnen nach einer Reihe von Gesprächen, die ich mit Betroffenen und auch mit Entscheidungsträgern in- und außerhalb der Justiz geführt habe, nun heute meine Haltung zur Staatsanwaltschaft und zu ihrer Stellung in der Gesellschaft näher ausführen zu können.

Im Rahmen der Beschlussfassung des Artikels 90a B-VG wurde explizit eine Weisungsbindung der Staatsanwälte normiert. Darüber hinaus wurde mit dem zugleich mit der B-VG-Novelle 2008 beschlossenen Strafprozessreformbegleitgesetz II in § 29a StAG eine nähere Regelung des Weisungsrechts der Justizministerin getroffen. Damit wird sichtbar, dass der Verfassungsgesetzgeber zum einen von einer umfassenden Weisungsbindung der Staatsanwälte ausging und zum anderen eine Weisungsbindung gegenüber dem Bundesminister für Justiz und damit einem Verwaltungsorgan vor Augen hatte. Ich halte diese Entscheidung des Gesetzgebers für eine sehr weise.

 


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