Die Eckpunkte dieses Modulsystems darf ich noch einmal kurz zusammenfassen: Die schrittweise Umsetzung ab Schuljahr 2013/14 und bis 2017; semesterweise Module. Es gibt diese Semesterprüfungen. Maximal zwei Wiederholungen sind möglich, wobei jeweils nur ein Teil, ein Fachgebiet, das zuvor negativ beurteilt wurde, geprüft wird. Man darf dabei auch den Lehrer wechseln. – Viele von uns werden aus Erzählungen von Bekannten aus früherer Zeit hören, dass sie eigentlich ein Jahr verloren haben, weil sie vielleicht in einem Fach nicht besonders fleißig waren, aber vielleicht auch mit dem Professor oder der Professorin nicht besonders gut konnten.
Alle Module – das haben wir gehört – müssen positiv sein, damit man zur Matura antreten kann, auch das war bisher nicht der Fall. Das hat mich persönlich zu dem Schluss geführt, dass das hier auch härter und strenger geworden ist.
Zu erwähnen ist ferner, dass der Aufstieg in die nächste Klasse bei maximal zwei „Nicht genügend“ im Zeugnis – und einmal in der Oberstufe bei Zustimmung der Lehrerkonferenz auch mit drei „Nicht genügend“ – möglich ist.
Kollegin Astleitner hat es bereits ausgeführt: Besonders herausheben dürfen wir das Frühwarnsystem. Da wird es Lernbegleiter geben, die bereits während des laufenden Schuljahres frühzeitig darauf hintrainieren, dass es zum Schluss eben kein „Nicht genügend“ gibt.
Die Schulversuche in den Pilotschulen haben eines deutlich gezeigt: Rund 60 Prozent der „Nicht genügend“ sind dort weggefallen, weil die Schüler individuell an der Schule direkt gefördert wurden.
Kollege Schweigkofler hat auch den wirtschaftlichen Aspekt davon gezeigt, wie viel nämlich auf der anderen Seite in Nachhilfe investiert wurde. Wenn man das einsparen kann, ist das nur zu begrüßen.
Wir haben es gehört: Bei besonderen Begabungen gibt es die Möglichkeit, auch ganze Module zu überspringen. Man kann auch Dinge im Voraus machen, ganz im Sinne der Eigenverantwortung.
Zum ersten Mal institutionalisieren wir auch die Begabtenförderung. Das war bisher nicht der Fall. Es lässt sich jetzt darüber diskutieren, Frau Kollegin Mühlwerth, ob zu wenig oder zu viel, aber es liegt letzten Endes im Entscheidungsbereich der Schule und des Direktors, zu sagen, wie viel man von allen Mitteln für den Fördermaßnahmenbereich ausgeben will – nämlich für die Förderung schwächerer, aber auch für die Förderung begabterer Schüler, die eben an einer Schule vorzufinden sind.
Mit dem heutigen Beschluss, haben wir gehört, setzen wir auch einen weiteren wichtigen Schritt, nämlich die Integration in der neunten Schulstufe, die in Polytechnischen Lehrgängen und einjährigen Schulen bereits positiv erprobt wurde. Es ist jetzt schon passiert, und wenn es dafür zukünftig zusätzliche Ressourcen gibt, kann man das nur unterstützen.
Frau Ministerin, Sie haben es angesprochen: Ein Problemfeld bleibt noch weiter offen, nämlich die neunte Schulstufe. Wir haben auch im Ausschuss darüber diskutiert. Dort gibt es dieses Modulsystem nicht. Die Experten sind sich uneinig darüber, ob es zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll wäre.
Aber lassen Sie mich Zahlen nennen, die da den aktuellen Handlungsbedarf deutlich zeigen. Rund 30 000 Schülerinnen und Schüler beenden die neunte Schulstufe an einer Oberstufe nicht positiv. Warum?, habe ich im Ausschuss gefragt, und es wurde eigentlich eine simple Formel genannt: Rund ein Drittel, also 10 000, beenden die Schulpflicht und wollen und werden in die Berufswelt aussteigen.
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