BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 116

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Geschätzte Damen und Herren! Die SPÖ-Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage gerne die Zustimmung geben. Es ist ein wesentlicher Schritt in Richtung mehr Sicherheit, mehr Übersichtlichkeit und schlussendlich auch weniger Verwaltungsaufwand. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.17


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


15.17.41

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Diesner-Wais, ja, wir stimmen zu, diese Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hab’ das jetzt nur kurz erwähnt, weil du schon von Einstimmigkeit gesprochen hast. Von den Kollegen von der FPÖ kann ich es nicht sagen, aber wir werden zustimmen.

Ich möchte die Novelle des Chemikaliengesetzes ein bisschen unter dem Blickpunkt des Konsumentenschutzes betrachten. Mit REACH und diesem CLP werden jetzt tausende alte und neue Chemikalien wieder näher unter die Lupe genommen; manche wird es vielleicht – hoffentlich – danach nicht mehr geben. Sie werden bewertet und auf ihre Gefährlichkeit eingeschätzt. Das ist eine wichtige Sache.

Ich bin auch sehr froh, dass dieses Sicherheitsdatenblatt künftig wieder den Konsu­men­tinnen und Konsumenten zur Verfügung stehen wird, damit sie sich informieren können über die Inhaltsstoffe und darüber, wie sich das auf die Gesundheit auswirken kann, wenn man das Mittel ins Auge bekommt oder man sich verätzt. Das Problem ist allerdings, dass dieses Sicherheitsdatenblatt nur für Gemische und für Stoffe gilt, von denen man weiß, dass man es mit einer Chemikalie zu tun hat. Dass man bei einem Eimer Farbe weiß, dass etwas Chemisches darin enthalten ist, ist klar, aber wenn es um Kleidung oder um andere Dinge geht, um Babyflascherl etwa, ist das oft schon nicht mehr so leicht erkennbar.

Wir haben im Ausschuss gehört, es gibt aufgrund der REACH-Verordnung ein Recht der KonsumentInnen auf Information darüber, ob in einem Produkt gefährliche Chemi­kalien, bedenkliche Chemikalien enthalten sind oder nicht. Leider ist das in der Verordnung so begrenzt, dass nur ab einer Menge von 0,1 Masseprozent Auskunft von den jeweiligen Produzenten gegeben werden muss. Es wäre natürlich schön, wenn es auch eine aktive Informationspolitik in dieser Hinsicht gäbe, denn erstens muss man einmal wissen, was man nachfragt, damit man eine Antwort bekommt, und zweitens sind 0,1 Masseprozent doch relativ viel, wenn es um gefährliche Stoffe geht.

Ich denke da nur an Probleme, die in den letzten Jahren immer wieder aufgetaucht sind: krebserregende Stoffe im Babyflascherl und in Kinderspielzeug, Hormone im Mineralwasser. Das sind dann Dinge, die dann irgendwo aufpoppen, weil es jemand zufällig entdeckt hat. Aber es gibt keine aktive Information, welche Stoffe in einem Produkt enthalten sein können, wenn es um Chemikalien geht.

Wenn kein Verdacht da ist, dann wird einfach nicht untersucht, und das betrifft leider auch das Trinkwasser und das Grundwasser. Da gibt es zwar schon gewisse Para­meter, die untersucht werden, aber es gibt eine ganze Latte von Dingen, die nicht untersucht werden und trotzdem drinnen sein können.

In Korneuburg habe ich leider seit einem Jahr ungefähr das Problem – das Problem gibt es schon länger, seit einem Jahr wissen wir davon, dass wir das Problem haben –, dass Thiamethoxam im Grundwasser entdeckt wurde. Ich muss sagen, das ist eine Erfahrung gewesen, da hätte ich mir wirklich erwartet oder da hätte ich geglaubt, die Behörde und die Politik würden da mehr Information automatisch zur Verfügung


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