BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 133

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Es wurden sieben Polizisten verletzt. Was haben sie sich zugezogen? Wie wurden sie verletzt? – Zweimal Knalltrauma, dreimal Abschürfungen, einmal eine Verletzung einer Hand und einmal eine gebrochene Zehe. Das sind die Verletzungen, die vorliegen.

Zur Frage 17: „Wie viele Unbeteiligte wurden verletzt?“

Es wurde eine Person verletzt, diese Person hat Prellungen und Abschürfungen erlitten.

Die Fragen 18 bis 20 darf ich auch zusammenfassen, was den Bruch des Ver­mummungsverbotes betrifft. Die Bestimmungen des § 9 Versammlungsgesetz wurden beachtet, das Einschreiten bei Verstößen gegen das Vermummungsverbot stand unter Entscheidungsvorbehalt der Einsatzleiterin.

Gemäß § 9 Versammlungsgesetz „dürfen an einer Versammlung keine Personen teilnehmen, die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllen oder verbergen, um ihre Wiedererkennung im Zusammenhang mit der Versammlung zu verhindern. () Von der Durchsetzung der Verbote nach Abs. 1 kann abgesehen werden, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit nicht zu besorgen ist.“

Aus diesem Grund und vor allem aufgrund der herrschenden tiefen Temperaturen wurde von der Durchsetzung des Vermummungsverbotes Abstand genommen. Sie alle wissen, dass zahlreiche Gäste mit Hauben und Schals unterwegs waren.

Zur Frage 21: „Welche Waffen oder gefährliche Gegenstände wurden bei den Demonstranten sichergestellt?“

Es wurden pyrotechnische Gegenstände sichergestellt, wie etwa eine zwei Meter lange Stange und ein Sprengsatz in Dosenform, 1,2 kg im Konkreten, und zwar hoch­explosives Selbstlaborat.

Zur Frage 22: Wie hoch waren die Kosten und wie viele Kräfte waren im Einsatz?

Im Rahmen des WKR-Balles waren 1 781 Exekutivbeamtinnen und Beamte im Einsatz, davon im Konkreten 280 aus anderen Bundesländern. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ja ein Wahnsinn!) Zu den Personalkosten: Sie betragen 519 304 €. (Weiterer Ruf bei der ÖVP: :.. sparen!)

Zu Ihrer letzten Frage, zur Frage 23: Welche Konsequenzen zieht das Innen­ministerium daraus?

Selbstverständlich, wie bei jedem Großeinsatz, wird es auch da eine Evaluierung geben, und die Erkenntnisse aus dieser Evaluierung werden selbstverständlich auch Einfluss bei künftigen Großeinsätzen finden, das heißt die Erfahrung, das Know-how wird selbstverständlich auch weiterhin genutzt.  Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

16.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke, Frau Ministerin.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates und einer jeden Bundesrätin mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte.

 


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