BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 39

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form; ich verzichte daher auf die Verlesung und komme gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


10.34.54

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns erinnern, wie sehr wurde dieser Lissabon-Vertrag gemobbt und welchem Campaigning wurde dieser Lissabon-Vertrag in Österreich über Monate unterworfen. Was wir heute erleben, was wir alle seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages – auch hier im Rahmen des Bundesrates – erleben, ist ein ganz großer Schritt der Demokratisierung der Europäischen Union. Denn eines kann man sagen: Die Europäische Union ist mit dem Lissabon-Vertrag demokratischer geworden als zu jenem Zeitpunkt, zu dem Österreich in einer Volksabstimmung seine Mitgliedschaft erklärt hat.

Jede Gesellschaft, jeder Staat und jeder Zusammenschluss von Staaten braucht eine funktionierende Verfassung, und der Lissabon Vertrag ist, wenn er auch nicht Ver­fassung genannt werden darf, eine Form unserer Verfassung, eine neue demo­kratische Qualität. Was war vor dem Lissabon-Vertrag? Da war es die Vernetzung der Regierenden. Man kann immer sagen, die Regierenden sind bestens vernetzt. Aber sind auch die Parlamente, die Volksvertretungen miteinander vernetzt? Haben die Volksvertretungen, die Parlamente auch die Möglichkeit, in das Verfahren des Gesetz­werdungsprozesses einzugreifen, diesen nachzuvollziehen?

Das erleben wir – und auch die Freiheitliche Partei – aktiv im Rahmen des EU-Aus­schusses, der heute eine ganz andere Rolle hat. Die Transparenz der Vorhaben der Europäischen Union, die uns der Lissabon-Vertrag bietet, und die Möglichkeit, die wir nun haben, die gelbe, die orange und im Extremfall sogar die rote Karte zu zeigen, sind eine neue Qualität. Dies verlangt allerdings und macht es zur Voraussetzung, dass auch die Parlamente entsprechend vernetzt sind.

Wenn wir uns anschauen, wie das funktioniert – es liegen uns derzeit nur Infor­ma­tionen über das Jahr 2010 vor, jene für 2011 werden gerade erstellt –, dann sieht man, es sind interessanterweise überall die zweiten Kammern, die die Nase vorn haben: der französische Senat, der tschechische Senat, der deutsche Bundesrat, der österreichi­sche Bundesrat und auch der italienische Senat. Das heißt, die Information und die Rückkoppelung über Gesetzwerdung funktionieren nun auch in der Vernetzung der Parlamente.

Nun fehlt die dritte Säule, und die dritte Säule ist die Möglichkeit der Bürger und Bürgerinnen, selbst aktiv in den Gesetzwerdungsprozess einzugreifen. Dafür wurde die Europäische Bürgerinitiative im Lissabon-Vertrag grundgelegt, und sie wird mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates ab April auch in Österreich gültig.

Die Europäische Bürgerinitiative bedeutet natürlich jetzt auch eine Anforderung an die Bürger und Bürgerinnen, aus dem nationalen Dialog in einen grenzüberschreitenden Dialog zu treten, denn eine Europäische Bürgerinitiative muss sich natürlich aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten und Initiativen zusammensetzen, sonst wäre es ja eine nationale Initiative. Das heißt, eine Europäische Bürgerinitiative braucht aus


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