BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 64

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zu treffen, um „Daten zu schützen“. Im eigenen Bereich, Art. 16, der dem Thema Daten­sicherheit gewidmet ist, steht drin:

„Die Vertragsparteien gewährleisten die notwendigen technischen Maßnahmen und organisatorischen Vorkehrungen“.

Es muss eigens dazu befugtes Personal bereitgestellt werden. Moderne Technologien sollen „in geeigneter Weise eingesetzt“ werden. Es müssen Mechanismen bestehen, „um sicherzustellen, dass nur erlaubte Abrufe durchgeführt werden“.

Meine Damen und Herren, das ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist! Das sind dermaßen allgemeine Formulierungen ohne Inhalt, die jeden Definitionsspielraum frei lassen. Wer weiß – es ist ja bereits angesprochen worden –, welches Niveau der Datenschutz und die Datenschutzgesetze in den Vereinigten Staaten haben, dem wird angesichts dieses Abkommens angst und bange. Dazu kommt noch, dass es unterschiedlichste Stellen in den USA gibt, die solche Daten sammeln und verwalten, die sich teilweise sogar gegenseitig konkurrenzieren.

Ein weiterer besonders interessanter Punkt in diesem Abkommen ist der Art. 12, nach dem Daten übermittelt werden können, wenn sie besonders relevant sind, und zwar hinsichtlich „ethnischer Herkunft, politischer Anschauung, religiöser oder sonstiger Überzeugungen“, „Mitgliedschaft in Gewerkschaften“ – meine Damen und Herren von der SPÖ, ich nehme also an, Gewerkschafter sind überdurchschnittlich in Terrorakte verwickelt –, „Gesundheit“ und „Sexualleben“. Das alles sind Daten, die, wenn sie relevant sind, übermittelt werden sollen.

Hier habe ich schon eine Frage an das Ministerium: Haben wir eigentlich diese Daten von unseren Bürgern über ihr Sexualleben, über ihre Gewerkschaftszugehörigkeit, über ihre sonstigen Überzeugungen? – Immerhin haben wir uns ja dazu verpflichtet, sie zu übermitteln! Verschweigt uns das Ministerium irgendetwas? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Hat der Verfassungsschutz Daten, von denen wir nichts wissen? – Es stellen sich da schon diese Fragen.

Die Frau Bundesminister hat sich heute wieder der Kündigungsklausel gewidmet, die hier drinsteht, und hat sie gerühmt. Die ist auch das Papier nicht wert! Was wird denn passieren, wenn wir das Abkommen kündigen? – Dann tritt wieder der Fall eins in Kraft: Visumpflicht.

Da sind wir also offensichtlich mit diesem bilateralen Abkommen alternativlos. Es wäre wahrscheinlich gescheiter gewesen, wenn das Ministerium ein Abkommen mit den USA ergänzend zum Fluggastdaten-Abkommen geschlossen hätte, sodass man vielleicht der Willkür irgendwelcher Beamter/Officers bei der Einreise in die USA entgegentritt. Wir wissen ja alle, nach diesem Visa-Waiver-Programm muss man tolle Fragen ausfüllen: ob man drogenabhängig ist, ob man unmoralische Taten in den Vereinigten Staaten vorhat, ob man in Spionage- oder Sabotagefälle involviert war und Ähnliches. Wenn man diese mit nein beantwortet, dann hat man offensichtlich die Chance, überhaupt einmal an Bord eines Flugzeuges zu gehen.

Jetzt wird sich jeder fragen: Was sollen diese idiotischen Fragen? – Da wird doch keiner ja sagen, sonst weiß er ohnehin, dass er abgelehnt wird. Da muss man aber das Kleingedruckte dazu lesen. (Bundesrat Kneifel: ... muss ja die Wahrheit sagen!) Dann weiß man, dass eine falsche Antwort sofort ein strafrechtlicher Tatbestand ist – also hat man ihn erst recht.

Ich gebe schon zu, dass zum überwiegenden Teil auch die Beamten bei der Einreise in die USA durchaus freundlich sind. Ich weiß aber auch von Problemen, die stunden­lange Verhöre auch von Universitätsprofessoren zur Folge hatten, weil diese irgend­einem nicht zu Gesicht gestanden sind, der dort hinter dem Schalter gesessen ist, oder


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