BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 63

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dann, wenn es einen Treffer gibt, entscheidet Österreich selbst darüber, welche Daten letztendlich ausgetauscht werden.

Wichtig ist uns vor allem: Wer Datenaustausch sagt, muss auch Datenschutz sagen! Deswegen kommt es nicht von ungefähr, dass mehr als die Hälfte des Abkommens vom Datenschutz handelt.

Die Republik Österreich ist das einzige Land, das mit den USA eine Kündigungs­klausel vereinbart hat. Das heißt, sobald Amerika den Datenschutz verletzt, haben wir die Möglichkeit, das Abkommen teilweise oder zur Gänze zu kündigen. Deswegen bin ich auch fest davon überzeugt, dass gerade dieses Abkommen zwischen den USA und Österreich auch eine gute Basis für die Verhandlungen auf europäischer Ebene ist.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit diesen Instrumentarien gut gewappnet sind im Kampf gegen Terrorismus und vor allem in der Abwehr von großen Gefahren. Nur so können wir die Österreicherinnen und Österreicher schützen. Ich bin froh darüber, dass es diese Diskussion gibt, denn ich möchte mir nicht vorhalten lassen, wenn es zu einem Terroranschlag kommt, dass unsere Polizei zu wenig an Instrumentarien in der Hand gehabt hätte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.14


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


12.14.17

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich werde mich in meinem Redebeitrag auf die zweite Materie konzentrieren, das Abkommen mit den USA. Sie haben jetzt versucht zu begründen, wie gut das ist und wie sehr uns das helfen wird in der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Verbrechen. Sie tun mir dabei, muss ich sagen, fast ein bisschen leid. Sie kommen mir vor wie der berühmte Fuchs mit den sauren Trauben, der hier etwas für gut halten muss, wovon er, glaube ich – wenn Sie ehrlich sind –, selber überzeugt sein muss, dass das nicht so gut ist.

Bereits im November des Vorjahres sind im „Standard“ Beamte aus Ihrem Haus zitiert worden: „In freundlichem Ton hat man uns in deutlichen Worten mitgeteilt, dass es eigentlich nichts zu verhandeln gibt, und unsere einzige Option eine Unterschrift ist.“ Das ist also schlichte Erpressung! Andernfalls hätte man vonseiten der USA die Visumpflicht für Österreicher eingeführt.

Ich frage mich schon einmal als Erstes: Was ist eigentlich eine schwere Straftat? – Wir wissen, dass es sehr große Rechtsunterschiede zwischen österreichischem und US-amerikanischem Recht gibt. Wer weiß, vielleicht wird im November Rick Santorum neuer Präsident, und dann gehört Abtreibung auch zu dieser Kategorie der schweren Straftaten.

Diese Definition ist aber gar nicht so wichtig hier, weil ja im Art. 10 des Abkommens definiert ist: Es reicht zur Datenanforderung und -übermittlung, wenn „bestimmte Tat­sachen die Annahmen rechtfertigen“. – Es muss also keinen begründeten Tatverdacht oder bereits vorliegende Ermittlungen geben, um diesem Datenaustauschbegehren stattzugeben. Die Amerikaner werden sicherlich so findig sein, dass sie, wenn sie glauben, Daten übermittelt bekommen zu wollen, etwas finden werden.

Wie überhaupt dieses Abkommen von schwammigen und allgemeinen Formulierungen nur so wimmelt, in besonderem Ausmaß gerade hinsichtlich des Datenschutzes! Leider ist die Frau Bundesminister jetzt nicht mehr anwesend, die gesagt hat, dass sich mehr als die Hälfte des Abkommens dem Datenschutz widmet. Da gibt es so großartige Formulierungen: „Geeignete Schutzvorkehrungen“ und „Sicherheitsmaßnahmen“ sind


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