BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 143

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Das ist schlecht, das ist schlecht für unser Budget – es wäre, um es ganz richtig zu sagen, auch für die Zuschauer, schlecht gewesen für unseren Haushalt und unser Konsolidierungsziel, denn 700 Millionen wären uns dann abgegangen. Daher hat sich die Bundesregierung entschlossen, diese 700 Millionen € Maastricht-wirksam auch anderweitig gegenzufinanzieren: durch eine Erhöhung der Bankenabgabe, weil ja der gesamte Banken- und Finanzsektor durch diese Stabilität auch gewinnt, oder zumindest durch eine Pleite zu wesentlich höheren Kosten gezwungen gewesen wäre.

Zusätzlich beteiligen wir uns noch, geben eine Asset-Garantie und nehmen 44 Prozent an der ÖVAG als Eigentümerin. Warum 44 Prozent? – Weil man sich darauf geeinigt hat, dass die Volksbanken, die Primärbanken, die Mehrheit an ihrem Institut halten sollen. Warum? – Nicht, weil wir sagen, wir wollen ein schlechtes Geschäft und die sollen den Gewinn machen, sondern weil wir gesagt haben: Die sollen nicht aus der Verantwortung entlassen werden! Ganz im Gegenteil, das ist deren Bank, und die sollen möglichst schnell auch selbst daran interessiert sein, dass das Ganze wieder in gutes Fahrwasser kommt, irgendjemand anderer der Republik den Anteil abnimmt, am besten sie selbst oder ein Dritter, sodass damit quasi auch der Anreiz geschaffen wird, diese Beteiligung für die Republik nicht mit roten Zahlen, sondern mit schwarzen Zahlen enden zu lassen.

Weil ja die anderen Eigentümer, Raiffeisen und die zwei deutschen Eigentümer, ihre Anteile haben, kommt die Republik auf einen Anteil von ungefähr 44 Prozent. Wir haben aber nach wie vor ein Wandlungsrecht bei unserem restlichen PS-Kapital, sodass auch die Republik immer die Möglichkeit hat, die Notbremse zu ziehen. Was wir aber nicht wollen! Denn die Frage an sich, ob der Staat ein guter oder schlechter Unternehmer ist, würde ich differenziert betrachten. Ich finde, dass der Staat, wenn er effizient ist, auch ein sehr guter Unternehmer sein kann, und wir sehen auch, dass Private sehr oft ineffizient sein können. Die Erfahrung hat uns aber schon gelehrt: Banken zu führen ist kein Kerngeschäft der Republik und des Staates, sie sollten auch besser von anderen geführt werden.

Wir haben aber aus dem Fehler dazugelernt, vielleicht auch, weil wir gesagt haben: Schritt eins der Bankenrettung war PS-Kapital, 2008/2009. Schritt zwei – was auch ich immer gesagt habe – wird nur mit echtem Eigentum gehen, weil wir nicht mehr quasi nur stimmrechtsloses Kapital einschießen, sondern nur mehr mit echtem Eigentum. Das haben wir in diesem Fall auch gemacht.

Daher möchte ich das noch einmal betonen: Es ist im Budget gegenfinanziert. Es entsteht damit keine Belastung für den Steuerzahler. Es ist damit auch im Maastricht-Saldo über die Jahre neutral. Die Beteiligung selbst ist ja auch ein Aktivtausch und hat daher keine Maastricht-Auswirkung.

Zu dem letzten Punkt, den die Kolleginnen und Kollegen auch alle angesprochen haben: Bankeninsolvenzrecht. Auch hier ganz offen gesagt, fernab dieser partei­politischen Geschichte: Natürlich brauchen wir in Österreich dringend ein Banken­insol­venzrecht! Ich habe das seit 2009 immer schon gefordert und auch begonnen, zu überlegen: Wie kann das wirklich funktionieren?

Man muss natürlich sagen, es geht um eine Fülle von Maßnahmen, dass die Finanz­marktaufsicht – die ich übrigens nicht so kritisch sehen würde wie Sie – auch rechtzeitig einschreiten kann und – bleiben wir jetzt beim Beispiel Volksbanken – denen sagen kann, schon vor einem Jahr: Macht so eine Verbundbank! Dies aber in einer Situation, in der nicht alle sagen, oje, die Finanzmarktaufsicht hat schon den Regie­rungskommissär hingeschickt und die Bank droht pleitezugehen – denn dann passiert immer das Negative –, sondern in aller Ruhe, jetzt im positiven Sinne auch mit dem Druck, die notwendigen Maßnahmen in einer Fülle von Möglichkeiten zu geben


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