BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 144

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und natürlich auch buchhalterisch und strukturell Investmentbanking vom Schützens­werten zu trennen. Oder es gibt auch Modelle, dass man rechtzeitig Packerln schafft, sogenannte Zero-Bonds, die man dann auf den Markt aufteilt, um so die Gefährdung nicht so stark auf den Bund wirken zu lassen. Das ist dringend notwendig.

Ich stehe auch nicht an – weil ich glaube, das ist mehr ein sachlicher Dialog als ein politischer oder parteipolitischer –, dass ich mit den zwei Herren, die das ange­sprochen haben, aber auch mit jedem anderen aus dem Bundesrat gerne einmal, wenn sich unsere Arbeit nach dem Konsolidierungspaket wieder zum Konzeptiven hinbewegt, einen Expertenaustausch zu diesem Thema mache, und zwar darüber, was man sich hier in bilanztechnischer Hinsicht und so weiter vorstellen kann. Da gibt es verschiedenste Modelle. Aber der Plan dieser Regierung ist es, bis zum Sommer dem Parlament einen Entwurf zuzuleiten, sodass wir hier auch den wesentlichen Schritt weitergehen.

Lassen Sie mich aber abschließend noch zwei andere Maßnahmen erwähnen! Es wird auch – nicht mit dem Gesetz, sondern im Zuge der Volksbankenrettung – der Cor­porate Governance Kodex in Gesetzesform gegossen, mit den Abkühlphasen beim Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat für die börsennotierten Unternehmen. Auch mit dem erstmaligen Festschreiben von Gender und anderen verteilungspolitischen Aspekten – leider nicht mit einer fixen Quote, aber immerhin werden hier zum ersten Mal auch diese Worte festgeschrieben, was unseren Kapitalmarkt auch strukturell an das heranführt, was international gang und gäbe ist.

Die Bundesregierung wird auch die Finanzstrafen, die die Finanzmarktaufsicht aus­sprechen kann, verdoppeln, und zwar jede Position auf das Doppelte hinaufsetzen, um auch hier wirksamere und schärfere Strafen angedeihen zu lassen. Das ist aber die Musik, die das nächste Mal im Bundesratsplenum zu behandeln ist. Heute geht es nur um die Umsetzung dieser EU-Richtlinie, und es freut mich, dass ich der Diskussion schon entnehmen konnte, dass es hiezu eine breite Mehrheit geben wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.35


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.36.2615. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 26. September 2006 in Ljubljana unterzeichneten Protokolls (1568 d.B. und 1668 d.B. sowie 8679/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte um den Bericht.

 


17.37.00

Berichterstatter Michael Lampel: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den


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