BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 142

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17.26.29

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesrat Kneifel, ich habe schon geglaubt, Sie prüfen uns jetzt noch, ob wir auch alle Sicherheitsmerkmale des Euro-Scheins kennen. Der Euro-Schein ist ja nicht nur im ökonomischen Sinne eine sichere Währung.

Da muss man erwähnen – wir können uns höchstwahrscheinlich noch alle daran erinnern –, wie es war, als wir Schilling und Lira hatten und Italien über Nacht um ein Drittel abgewertet hat. Das hatte eine Auswirkung nicht nur für die Exportwirtschaft, hauptsächlich die Holzwirtschaft, sondern auch für alle anderen, die irgendwie in Wirtschaftsbeziehungen mit Italien standen. Auch für die Textilindustrie: Ganz Kärnten ging damals nach Italien einkaufen, weil über Nacht alles billiger geworden war, und keiner ging mehr in Klagenfurt einkaufen. Auch so gibt es wirtschaftliche Schwankungen.

Aber das Zweite, was ich sagen wollte, ist, dass der Euro ja auch als Produkt sicher ist, weil er den Streifen hat, den Kippeffekt und alles das, sodass er von der Qualität, jetzt von der Druckqualität her auch eine der sichersten Währungen ist.

Aber zurück zum Kernthema dieses heutigen Gesetzesvorhabens: Es ist eine Novelle des Bankwesengesetzes, welche die Voraussetzungen dafür schafft, dass Kredit­institute in Österreich einen sogenannten Bankenverbund oder auch eine Verbundbank schaffen können. Das ist im Wesentlichen ein Artikel der EU-Bankenrichtlinie, nämlich der Art. 3, den wir bislang in Österreich nicht umgesetzt hatten. Warum hatten wir ihn bislang nicht umgesetzt? – Weil keine der österreichischen Banken Interesse daran hatte, sich so zu organisieren.

Mit dem ÖVAG-Problem ist es notwendig geworden, die rechtlichen Rahmen­bedingungen zu schaffen, weil es in der Umstrukturierung in Richtung Verbundbank für die Volksbanken und die ÖVAG – das hat vollkommen gestimmt, was Kollege Schreuder auch gesagt, die ÖVAG ist als Zentralinstitut eigentlich die Tochter, und dergleichen – mit der Schaffung der Verbundbank möglich ist, eine bessere Eigenkapitalbasis zu schaffen. Daher ist auch diese Notwendigkeit geschaffen worden.

Es stimmt, das Vorbild ist ein enger Verbund nach dem sogenannten Rabobank-Modell. Das führt aber schon auch zu weniger Unabhängigkeit der sogenannten Primär­banken, das heißt der Volksbanken vor Ort. Das schafft endlich klar definierte Haftungs- und Weisungsverschränkungen zwischen Primärbank und Spitzeninstitut und macht das Spitzeninstitut, das eben zu retten war, mittelfristig auch überlebens­fähig, weil man sagen muss, dass im Volksbankensektor – im Gegensatz zu anderen Bankenrettungen davor – im Gesamtsektor in hinreichendem Ausmaß zumindest eine gute ökonomische Basis vorhanden ist, die Volksbanken vor Ort ein gutes Geschäft machen, hohe Liquidität haben, gute Kundenbeziehungen haben, ihr Spitzeninstitut aber dermaßen, muss man auch ehrlicherweise sagen, vernachlässigt haben, dass es so marod geworden ist, dass es jetzt zu retten war. In Summe wird es jetzt mit dem Verbundbankmodell aber auch möglich, dass die guten Seiten der Primärbanken die schlechten Seiten der Verbundbank, wenn man so will, ausgleichen und damit mittelfristig diese Bank auch überlebensfähig wird.

Das ist eine Anmerkung, die ich später noch einmal wiederholen möchte. Wenn man nämlich die Rettung, die jetzt nicht Kern des Gesetzes ist – sondern das Gesetz schafft ja an sich nur eine Rechtsgrundlage –, diskutieren möchte, so hat die ÖVAG, die Österreichische Volksbanken AG, 2011 einen Verlust gemacht. Die Republik, der Bund hat dort Kapital eingeschossen gehabt, und durch die Abschreibung des Verlustes verliert der Bund 700 Millionen €, die Maastricht-wirksam werden.

 


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