BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 159

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Ich weiß auch nicht – aber vielleicht können Sie es noch erläutern –, wenn sich die Arbeitsgruppe viermal getroffen hat, ob das jetzt bedeutet, dass die Terrorsicherheit bei den Stresstests berücksichtigt wird oder nicht. Das heißt es für mich jetzt einmal nicht, denn die Arbeitsgruppe hat sich viermal getroffen, und die Richtlinien, nach denen die Stresstests durchgeführt werden, sind nach wie vor dieselben.

Bei terroristischen Angriffen würde ich nicht immer nur an die Bombe denken, sondern da geht es sehr viel und sehr viel einfacher um Dinge, die übers Internet passieren. Da wissen wir, dass da der hundertprozentige Schutz einfach nicht möglich ist und auch nicht so schnell möglich sein wird. Insofern ist das schon ein Thema, das man auch mit berücksichtigen muss, wenn es um die Sicherheit von Atomkraftwerken geht.

Apropos: Sicherheit von Atomkraftwerken. Mir fehlt auch ein Teil in dem Bericht, und zwar ist bei uns im Parlament am 16. Februar ein Bericht vom Europäischen Rat bezüglich eines Instruments für die Implementierung einer Nuclear Safety Coope­ration eingelangt. Das klingt alles super und toll, heißt aber in Kurzfassung nur, dass die Europäische Union plant – mittels Geldzuschüssen und Krediten et cetera, über Euratom und über EBR –, dass ukrainische – in erster Linie ukrainische, ich weiß nicht, ob sich andere Länder auch noch großartig anstellen werden –, wirklich alte ukrai­nische Atomkraftwerke, die eigentlich schon abgedreht gehört hätten, noch einmal reviewt werden und dann noch ihre Sicherheitsstandards anheben sollen, die wir dann zahlen, damit sie zehn Jahre lang oder 20 Jahre lang, wie auch immer, weiter am Netz sind.

Da frage ich mich wirklich: Warum soll die Europäische Union dafür bezahlen, dass in der Ukraine Atomkraftwerke aufgemoppt werden? – Viel mehr kann es nicht sein, denn diese haben zum Teil vorgeplante Schließungstermine in den Jahren 2010, 2011, 2014, 2015, 2016. Das sind also Anlagen, die zum Teil schon längst vom Netz sein sollten. Warum sollten wir da jetzt noch einmal hineininvestieren, nur damit unsere „Sicherheit“ gewährleistet wird? Was kriegen wir von den anderen dafür? Kriegen wir dafür eine Übernahme von Haftungen? Bekommen wir dann endlich einmal eine Versicherung, wenn dort – und in der Ukraine ist ja schon einmal etwas passiert – wieder etwas passiert und wir betroffen sind?

Ich denke mir, das ist schon eine Frage, die intensivst diskutiert gehört. Und ich frage mich, warum das so heimlich, still und leise passiert und man nirgends etwas darüber liest, auch nicht in diesem Bericht. Für mich hätte das da schon hereingehört. Das ist eine Entscheidungsfrage: Wollen wir hier für die Sicherheit von Atomkraftwerken bezahlen, die eigentlich schon längst vom Netz genommen gehören und die dann mit Dumpingpreisen unsere erneuerbare Energie, die unsere Landwirte produzieren wollen, leider nicht am Markt aufkommen lassen?

Dann hätte ich noch eine dritte oder eine letzte Bitte. Der Herr Bundeskanzler kümmert sich, glaube ich, nicht allzu intensiv darum, aber es steht ja die UVP-Anhörung für Temelín 3 und 4 vor der Tür. Es gibt an und für sich ein Angebot aus Tschechien, dass das Kraftwerk vorgestellt wird. Was wir wollen, ist, dass es einen Anhörungstermin in Österreich gibt. Ich will nicht nach Budweis fahren. Ich denke mir, es wird fürchterlich eng, wenn in einer Anhörung tschechische, deutsche und österreichische Atomgeg­nerInnen gemeinsam – ich weiß nicht, in welcher Zeit – alle ihre Anliegen vorbringen müssen. Wir haben ja in Wien schon Anhörungen für weißrussische UVPs gehabt, wir haben hier zu Mochovce eine UVP-Anhörung gehabt. Ich denke mir, das muss auch für Temelín 3/4 möglich sein.

Es gibt auch in der Aarhus-Konvention, es gibt in der UVP-Richtlinie an und für sich auch Hinweise, dass man das einfordern kann. Ich würde mir wünschen, dass die österreichische Bundesregierung da stärker auftritt und sagt: Wir wollen eine


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