rechte soziale Verhältnisse auf den Arbeitsmärkten sicherzustellen. – Das nur um Ihnen auch zu zeigen, dass man hier eben auch am Detail der Ausnahmen sieht, wo es hingehen soll.
Zu den einnahmenseitigen Maßnahmen. – Lassen Sie mich nur noch ein paar erwähnen, nämlich auch in Richtung Bundesrat Schreuder gesagt: Hohe Einkommen und Vermögen hängen auch ökonomisch zusammen und es gibt aus Vermögen auch hohe Vermögenseinkommen. Und ja, es gab auch den Wunsch, eine Vermögensbesteuerung einzuführen, aber es ist gelungen, zum Beispiel durch die Immobilienwertzuwachsbesteuerung die Vermögenseinkommen aus Immobilienspekulation zu besteuern, und es ist gelungen, durch den Solidarbeitrag auf die extrem hohen Einkommen in Österreich zu einem zusätzlichen Steuerbeitrag, befristet bis 2016, zu kommen, nämlich ab 150 000 € Jahresbemessungsgrundlage 3,5 Prozent auf den Spitzensteuersatz, ab 300 000 € 5 Prozent und ab 500 000 € sogar 7,5 Prozent Zuschlag, was eben dann auch die vorher genannten Beiträge von den Großverdienern in Österreich bedeutet.
Darüber hinaus schafft die Einschränkung bei der Gruppenbesteuerung Fairness im Wirtschaftsbereich, aber auch die Finanztransaktionssteuer und das Abkommen mit der Schweiz sind zwei wichtige Punkte.
Und bevor ich dann kurz auf ein Detail eingehe, möchte ich schon noch etwas betreffend Stiftungen sagen, weil sich das immer noch beharrlich hält: Stiftungen haben keine steuerlichen Privilegien mehr in Österreich. Sie haben einen Zwischensteuersatz, der dem KöSt-Steuersatz entspricht – das heißt, sie zahlen genauso viel Zwischensteuer wie alle anderen Unternehmen –, sie haben kein Wertpapierprivileg mehr – sie zahlen Wertpapier-Spekulationssteuer – und sie haben kein Immobilienprivileg mehr, weil sie jetzt auch die Immobilien-Wertzuwächse voll versteuern. Das Einzige, das sie noch haben, ist die Aufdeckung der stillen Reserven, allerdings ist auch das kein Alleinstellungsmerkmal der Stiftungen. Bitte nehmt auch im Grünen Klub zur Kenntnis, dass sich die letzten drei Jahre genau auf dieser Gerechtigkeitsschiene in Österreich etwas auch im Positiven getan hat!
Nun noch kurz zu den zwei in den letzten Tagen so gerne diskutierten Paketen, nämlich Finanztransaktionssteuer und Schweiz-Abkommen.
Auch hier ein klares Wort zum Abkommen mit der Schweiz: Es ist aus meiner Sicht dringend notwendig, dass es ein Ende haben muss, dass Schwarzgeld unversteuert in der Schweiz gelagert wird, für das seine Besitzer ihren Steuerbeitrag nicht, so wie alle anderen in diesem Land, geleistet haben, sondern das Leute außer Landes geschafft haben, damit sie sich nicht die Steuer legal ersparen, sondern diese hinterziehen, und dass man daher, wenn das Bankgeheimnis und die rechtliche Situation mit der Schweiz dem entgegensteht, dass man es direkt besteuern kann, ein bilaterales Abkommen mit der Schweiz abschließt, dass diese Gelder auch „ihren“ Steuerbeitrag leisten. – Und das ist die Abgeltungsabgabe, die das bringen soll.
Ich halte diese aus Gerechtigkeitsgründen für notwendig, ich halte sie aus Einnahmengründen für notwendig und sie hat – drittens – auch noch den Struktureffekt, dass sich die Leute dieses Vorgehen abgewöhnen werden und das Geld lieber gleich sauber in Österreich versteuern werden. (Zwischenrufe der Bundesräte Mühlwerth und Ertl.)
Wir werden daran arbeiten, und es wird schon längst auf Beamtenebene, auf Expertenebene darüber gesprochen und diesbezüglich verhandelt. Und wir wissen auch – wenn Sie alle Meldungen der Schweiz lesen –, dass auch die Schweizer das möglichst schnell über die Runden bringen wollen, und daher stehen die Chancen dafür gut.
Aber ja, es stimmt, wir haben einen Finanzrahmen für die nächsten fünf Jahre aufgestellt, aber nicht jede Maßnahme ist jetzt schon in ein Gesetz gießbar, weil wir das noch quasi mit der Schweiz fertig verhandeln und dann hier dem Hause zuleiten müs-
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