Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 über die Beschlüsse des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend 1. Stabilitätsgesetz 2012 und 2. Stabilitätsgesetz 2012 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussfassung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls.
Ich verlese:
Der Vorschlag des Präsidenten auf Abstandnahme von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte wird gemäß § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Stimmenmehrheit, das heißt, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen.
Gegen den Vorschlag des Präsidenten, die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.
Tagesordnungspunkt 1: Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend 1. Stabilitätsgesetz 2012, 1680 der Beilagen und 1707 der Beilagen sowie 8685/BR der Beilagen und 8687/BR der Beilagen.
Tagesordnungspunkt 2: Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend 2. Stabilitätsgesetz 2012, 1685 der Beilagen und 1708 der Beilagen sowie 8686/BR der Beilagen und 8688/BR der Beilagen.
Die Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 1, Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Zu Tagesordnungspunkt 2, Bericht: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen, ebenfalls mit Stimmenmehrheit.
Es liegt ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 Geschäftsordnung auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 vor – was soeben stattgefunden hat.
Erheben sich gegen die Fassung und den Inhalt des Amtlichen Protokolls Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen.
Als Sitzungstermin ist Freitag, der 13. April 2012, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Wie immer kommen für die Tagesordnung dieser Sitzung jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchs- beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussberatungen sind für Mittwoch, den 11. April 2012, ab 14 Uhr, vorgesehen.
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