BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 13

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Im Moment ist es so, dass sehr häufig die Gerichte gefordert sind, Antworten auf die bestehenden Probleme zu finden. Es gibt laufend Gerichtsverfahren, von denen wir immer wieder lesen und hören, aber ich glaube, man kann die Lösung dieser Probleme und das Finden von Antworten nicht allein der Gerichtsbarkeit überlassen, sondern da ist auch die Politik gefordert, Lösungen und Antworten zu finden.

Antworten zum Beispiel auf die Frage, ob die den Rechteinhabern zur Verfügung ste­henden Instrumente überhaupt ausreichen, oder auf der anderen Seite, ob eben die Nutzung bestehender Ansprüche nicht zu unverhältnismäßigen Folgen führt. Auf diese Fragen muss man Antworten finden, mit diesen Fragen muss man sich meines Erach­tens auseinandersetzen.

In der Diskussion wiederholt sich leider auch immer wieder die Gleichstellung der Frei­heit des Internets mit der Vorstellung des Internets als rechtsfreiem Raum. All das, was die Freiheit im Internet beschränkt, wird häufig als unmodern bezeichnet. Deshalb ist es mir auch ein besonderes Anliegen, in dem Bereich einmal ein Bewusstsein zu bil­den, nämlich ein Bewusstsein in der breiten Öffentlichkeit dahin gehend zu schärfen, dass Eigentum nicht nur etwas ist, was man angreifen kann. Eigentum sind nicht nur der Grund, der Boden, das Haus, das Auto, sondern es gibt eben auch geistiges Ei­gentum, auch wenn man es nicht angreifen kann. Und auch geistiges Eigentum ver­dient natürlich entsprechenden grundrechtlichen Schutz, wie jedes andere Eigentum auch.

Es ist, glaube ich, völlig außer Streit gestellt, dass Eigentum grundrechtlichen Schutz genießt, das ist völlig klar, aber das muss auch für geistiges Eigentum gelten, und ich glaube, da braucht man einfach mehr Bewusstseinsbildung. Darum geht es mir zual­lererst, dass man hier einmal wirklich das Bewusstsein in diese Richtung schärft.

Zuletzt hat sich ja sehr deutlich in der Diskussion über das multilaterale Handelsab­kommen zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie, ACTA, gezeigt, wie sehr hier die Meinungen auseinandergehen und wie vehement hier verschiedene Meinun­gen vertreten werden und aufeinandergeprallt sind. Hier ist es nämlich den Gegnern des Urheberrechts gelungen, ein Abkommen als Bedrohung für Demokratie und Men­schenrechte  (Bundesrat Schreuder: Das ist nicht wahr!) – Sie können dann eh noch dazu reden!

Es ist hier wirklich den Gegnern des Urheberrechts gelungen, ein Abkommen als Be­drohung der Demokratie und der Menschenrechte darzustellen und viele Menschen gegen dieses Projekt aufzubringen, obwohl dieses Abkommen über die europäischen Standards der Rechtsdurchsetzung im geistigen Eigentum nicht hinausgeht.

Leider sind aber viele in der Politik in Europa den Gegnern von ACTA auf den Leim gegangen, wobei man hier wirklich sagen muss, im Bereich des Urheberrechts geht ACTA nicht über den Rechtsbestand in Österreich und in Europa hinaus. Das möchte ich hier wirklich festhalten. Und ich möchte hier wirklich noch einmal wiederholen, dass ACTA ganz einfach darauf abzielt, den in Europa bereits existierenden Schutzstandard insbesondere auch in die Entwicklungsländer zu exportieren.

Wir haben in Europa, wir haben in Österreich, was das Urheberrecht betrifft, einen sehr guten Schutzstandard, und dieser Schutzstandard soll eben nun auch in die Ent­wicklungsländer exportiert werden – mit der Zielsetzung, dass auch europäische Rechteinhaber und ihre Rechte auch dort geschützt werden. In weiterer Folge kommt natürlich ein funktionierender Schutz des geistigen Eigentums auch diesen Ländern zu­gute, weil es natürlich auch ein Anreiz für weitere Investitionen ist.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte eines ganz klar und deut­lich festhalten: Mir geht es bei einer Verschärfung des Urheberrechts und einem bes­seren Schutz des geistigen Eigentums nicht um die Kriminalisierung des einzelnen pri-


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