BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 12

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Bevor ich jetzt mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, auf bis zu 120 Minuten erstrecken werde.

Bundesministerium für Justiz

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1812/M, an die Frau Bundesministerin für Justiz, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Brun­ner, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Bun­desminister, meine Frage lautet:

1812/M-BR/2012

„Wie ist Ihr Standpunkt betreffend den Schutz des geistigen Eigentums einerseits und zur Freiheit im Internet andererseits?“

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Frau Bundesminister.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich möchte mich zuerst ganz herzlich für die Gelegenheit bedanken, hier Rede und Antwort stehen zu können, und ich freue mich sehr auf die nun folgenden Fragen und die Antworten, die ich darauf ge­ben darf.

Die Diskussion über das Urheberrecht und den Schutz des geistigen Eigentums hat gerade in letzter Zeit sehr stark an Dynamik gewonnen, und da gehen die Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Man hört da ganz unterschiedliche Positionen dazu. Die einen sagen, dass der Schutz des geistigen Eigentums in seiner derzeitigen Aus­formung der heutigen Zeit und den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Der Vorwurf lautet, das Urheberrecht besorge nur das Geschäft der großen Konzerne, gehe aber an den modernen Entwicklungen und vor allem an den Neuerungen in der elektronischen Welt vorbei. Das Urheberrecht sei veraltet, es führe zur Internetzensur und sogar zur Kriminalisierung der einzelnen Nutzer. Und es wird auch immer wieder behauptet, es hindere die Entwicklung neuer Kunst- und Geschäftsmodelle und es schränke selbst private Nutzer in alltäglichen Situationen über die Maßen ein.

Dagegen haben sich aber sehr viele Kunstschaffende formiert, vertreten doch viele Kunstschaffende eine ganz andere Position. Die Urheber, die sich teilweise auch zu­sammengeschlossen und mobil gemacht haben, wenden sich hier beispielsweise ge­gen die Gratismentalität, denn es habe sich im Internet eine Gratismentalität breitge­macht, die ausschließlich zu ihren Lasten gehe und den Nutzen ihrer Schöpfungen und Werke Großunternehmen beschere, die ihn als Letzte nötig hätten.

Diese Positionen, vor allem vonseiten der Urheber und auch vonseiten der Kunst- und Kulturschaffenden, wurden auch sehr klar und deutlich bei einer Enquete des ÖVP-Klubs transportiert. Es wurden dort verschiedene Positionen ausgetauscht, aber es wurde vor allem vonseiten der Urheber, und da insbesondere vonseiten der Künstler, vorgebracht, dass sie schon das Gefühl haben, dass das Urheberrecht novelliert, er­neuert gehört und den modernen Anforderungen angepasst werden sollte. Es geht ih­nen vor allem darum, den Schutz des geistigen Eigentums zu stärken.

Bei dieser Enquete des ÖVP-Parlamentsklubs hat sich deutlich gezeigt, dass sich eine Reihe von Fragen stellt im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums, im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und dass wir natürlich auch Antworten fin­den müssen.

 


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