BundesratStenographisches Protokoll808. Sitzung / Seite 48

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Mit dieser Reform gelingt in Österreich ein Rechtsschutzniveau – das ist meines Erach­tens schon beachtlich in der Gesamtbetrachtung –, wie es höchsten europäischen Standards entspricht, was zugegebenermaßen bisher nicht der Fall war. Die Bürge­rinnen und Bürger haben das Recht, schon in der zweiten Instanz ihre Angelegenhei­ten von einem unabhängigen Richter oder einer Richterin entscheiden zu lassen – ein Quantensprung in der Rechtsstaatlichkeit. Diese Erkenntnis, liebe Kolleginnen und Kol­legen, blieb im bisherigen politischen Diskurs meines Erachtens doch weitgehend un­terbeleuchtet.

Gleichzeitig wird der Verwaltungsgerichtshof entlastet, was ebenfalls für den Rechtsu­chenden eine maßgebliche Unterstützung darstellt, da bekanntermaßen die Verfah­rensdauer beim Verwaltungsgerichtshof auch nach unserer gemeinsamen politischen Erkenntnis – Stichwort: Debatte über den Bericht des Verwaltungsgerichtshofes – doch zu lange ist. Auch für unseren Wirtschaftsstandort erwarten wir uns in diesem Zusam­menhang, insbesondere bei den notwendigen Genehmigungsverfahren, eine wesentli­che Beschleunigung und daher eine qualitative Verbesserung.

Zu der vom Kollegen Dönmez angesprochenen Kritik: Darüber hinaus sollen auch mit der Schaffung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl sensible Verfahren in die­sen Rechtsbereichen – hier geht es doch um erhebliche Schicksale bei den Hilfesu­chenden und Rechtsschutzsuchenden – bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bisher waren diese Verfahren auf mehr als 100 Behörden aufgeteilt. Und ich sage da­zu aus unserer Sicht: In diesem Zusammenhang erwarten wir uns auch eine höhere Qualität der einzelnen Verfahren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit waren es bisher 120 Behörden – 120 Behörden des Bundes und der Länder werden hiemit auf­gelöst.

In der Gesamtbetrachtung bringen diese drei einzelnen Maßnahmen nicht nur eine übersichtlichere Struktur und den Abbau von Behördenzersplitterung, sondern auch ein qualitativ höherwertigeres Verfahren, mehr Rechtsstaat und raschere Entscheidungen. Und damit führen wir den österreichischen Rechtsstaat meines Erachtens in ein erfolg­reiches 21. Jahrhundert. In Summe eine herzeigbare und gelungene Reform!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Innenministerin! So weit zur Pflicht­übung, nun zur Kür: Der nächste Schritt in diesem Zusammenhang – das ist auch zum Teil im Ausschuss diskutiert worden – betrifft natürlich vor dem Sommer die Aus­schreibung der Spitzenpositionen, sprich der Landespolizeidirektoren und deren Stell­vertreter.

In diesem Zusammenhang, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat, in aller Offenheit: Im Bereich der Polizeireform sind wir, auch aus den Erkenntnissen der Ver­gangenheit, gebrannte Kinder. Doch in diesem Zusammenhang ein Herumfuhrwerken eines ehemaligen Innenministers der ÖVP mit Wurzeln in Niederösterreich nun der neuen Ministerin anzulasten, hielte ich für völlig unangebracht. Ich glaube, dass man auch hier in aller Offenheit eine neue Chance einräumen muss. Ich habe in meinen Ausführungen schon auf das Einvernehmen und das Anhörungsrecht bei der Bestel­lung der Spitzenposten hingewiesen.

Für unsere Fraktion sage ich abschließend in aller Offenheit: Sehr geehrte Frau Bun­desministerin, in diesem Zusammenhang gehe ich davon aus, dass es noch viel Ge­sprächsbedarf gibt, und wir erwarten uns höchste Transparenz, viel Qualität und ein höchstes Maß an Sensibilität. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrä­ten der ÖVP.)

10.59

 


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