Mit dieser Reform gelingt in Österreich ein Rechtsschutzniveau – das ist meines Erachtens schon beachtlich in der Gesamtbetrachtung –, wie es höchsten europäischen Standards entspricht, was zugegebenermaßen bisher nicht der Fall war. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, schon in der zweiten Instanz ihre Angelegenheiten von einem unabhängigen Richter oder einer Richterin entscheiden zu lassen – ein Quantensprung in der Rechtsstaatlichkeit. Diese Erkenntnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, blieb im bisherigen politischen Diskurs meines Erachtens doch weitgehend unterbeleuchtet.
Gleichzeitig wird der Verwaltungsgerichtshof entlastet, was ebenfalls für den Rechtsuchenden eine maßgebliche Unterstützung darstellt, da bekanntermaßen die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof auch nach unserer gemeinsamen politischen Erkenntnis – Stichwort: Debatte über den Bericht des Verwaltungsgerichtshofes – doch zu lange ist. Auch für unseren Wirtschaftsstandort erwarten wir uns in diesem Zusammenhang, insbesondere bei den notwendigen Genehmigungsverfahren, eine wesentliche Beschleunigung und daher eine qualitative Verbesserung.
Zu der vom Kollegen Dönmez angesprochenen Kritik: Darüber hinaus sollen auch mit der Schaffung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl sensible Verfahren in diesen Rechtsbereichen – hier geht es doch um erhebliche Schicksale bei den Hilfesuchenden und Rechtsschutzsuchenden – bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bisher waren diese Verfahren auf mehr als 100 Behörden aufgeteilt. Und ich sage dazu aus unserer Sicht: In diesem Zusammenhang erwarten wir uns auch eine höhere Qualität der einzelnen Verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit waren es bisher 120 Behörden – 120 Behörden des Bundes und der Länder werden hiemit aufgelöst.
In der Gesamtbetrachtung bringen diese drei einzelnen Maßnahmen nicht nur eine übersichtlichere Struktur und den Abbau von Behördenzersplitterung, sondern auch ein qualitativ höherwertigeres Verfahren, mehr Rechtsstaat und raschere Entscheidungen. Und damit führen wir den österreichischen Rechtsstaat meines Erachtens in ein erfolgreiches 21. Jahrhundert. In Summe eine herzeigbare und gelungene Reform!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Innenministerin! So weit zur Pflichtübung, nun zur Kür: Der nächste Schritt in diesem Zusammenhang – das ist auch zum Teil im Ausschuss diskutiert worden – betrifft natürlich vor dem Sommer die Ausschreibung der Spitzenpositionen, sprich der Landespolizeidirektoren und deren Stellvertreter.
In diesem Zusammenhang, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat, in aller Offenheit: Im Bereich der Polizeireform sind wir, auch aus den Erkenntnissen der Vergangenheit, gebrannte Kinder. Doch in diesem Zusammenhang ein Herumfuhrwerken eines ehemaligen Innenministers der ÖVP mit Wurzeln in Niederösterreich nun der neuen Ministerin anzulasten, hielte ich für völlig unangebracht. Ich glaube, dass man auch hier in aller Offenheit eine neue Chance einräumen muss. Ich habe in meinen Ausführungen schon auf das Einvernehmen und das Anhörungsrecht bei der Bestellung der Spitzenposten hingewiesen.
Für unsere Fraktion sage ich abschließend in aller Offenheit: Sehr geehrte Frau Bundesministerin, in diesem Zusammenhang gehe ich davon aus, dass es noch viel Gesprächsbedarf gibt, und wir erwarten uns höchste Transparenz, viel Qualität und ein höchstes Maß an Sensibilität. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
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