Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.
11.00
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Wir stehen, was die Sicherheitsbehörden anbelangt, vor der umfassendsten Reform, die es in Österreich jemals gegeben hat. Im Wandel der Zeit müssen diverse Bezeichnungen wohl den Gegebenheiten der Gegenwart und der Zukunft angepasst werden.
Das Ziel dieser Behördenreform ist, dass wir neun Landespolizeikommanden, acht Sicherheitsdirektionen und 14 Bundespolizeidirektionen zu neun Landespolizeidirektionen zusammenführen. Wichtig dabei ist – und hier darf ich die Worte der Frau Minister aufgreifen –, dass von dieser Behördenreform nur die oberste Struktur betroffen ist, nämlich die oberste Führungsstruktur, dass es dabei zu keiner Veränderung von Polizeiinspektionen, von Bezirkspolizeikommanden, von Stadtpolizeikommanden kommt und dass auch die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften als Sicherheitsbehörde erster Instanz unverändert bleibt.
Wir beschließen heute neun Landespolizeidirektionen. Das heißt, aus 31 Behörden machen wir neun Behörden. In 14 Städten waren bisher erstinstanzlich Bundespolizeidirektionen zuständig. Durch die Reform werden das zukünftig Landespolizeidirektionen. Bei den Berufungsbehörden tritt folgende Situation ein: Durch diese Behördenzusammenlegung werden auch Landespolizeidirektionen zuständig. Das heißt, es gibt erstinstanzlich eine Entscheidung durch eine Landespolizeidirektion, es wird berufen und es entscheidet in zweiter Instanz über diese Berufung wieder die Landespolizeidirektion. Das ist – Herr Kollege Dönmez hat das bereits angeführt – verfassungsmäßig problematisch.
Aber dazu hat der Verfassungsgerichtshof anhand des Beispiels Wien – Wien ist gleichzeitig Bundespolizeidirektion und Sicherheitsdirektion – gesagt, in dieser Sonderkonstellation sei das deswegen zulässig, weil es sich zwar um eine organisationsrechtliche Zusammenlegung handelt, aber funktionell um zwei verschiedene Behörden.
Aber nicht alles, was geändert wird, muss auch gut sein. Herr Kollege Klug hat das angesprochen.
In § 78b heißt es zum Beispiel: „Der Bundesminister für Inneres bestellt den Landespolizeidirektor im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann.“
Dagegen wäre nichts einzuwenden, aber ich gebe zu bedenken, dass ein solches Vorgehen unter Umständen zu einer Missstimmung führen könnte. Denn wenn der jeweilige Bundesminister oder im gegebenen Fall die Frau Bundesministerin und der jeweilige Landeshauptmann derselben Partei angehören, dann kann verständlicherweise der Verdacht aufkommen, dass hier innerparteiliche Absprachen zur Bestellung eines Landespolizeidirektors führen könnten. Das hat keine gute Optik. Besser wäre es, diesen Punkt noch einmal zu überarbeiten. Aber das sind Detailfragen, deren Behandlung jederzeit nachgeholt werden kann.
Ansonsten haben wir schon im Nationalrat die Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden klar und deutlich dargelegt bekommen, und ich kann mich dieser Neustrukturierung nur vollinhaltlich anschließen. (Ruf bei der ÖVP: Bravo! Super Mann!) Denn es ist für mich keine Frage, dass eine kostensparende Neustrukturierung und die Minimierung der Verwaltungsstruktur der Sicherheitsbehörden eine zukunftsweisende Angelegenheit sind.
Was beklagen denn die Bürgerinnen und Bürger? – Zu viel Verwaltung, aber dafür zu wenige Polizisten auf den Straßen. In diese Richtung müssen die durch die Verwal-
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