BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 14

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Herr Bundesminister, diese Ansage – Sie wissen das – sorgt bei den Freiwilligen Feuerwehren für massive Kritik. Diese freiwilligen Milizpioniere sollen jeweils in Kompaniestärke in Salzburg und Niederösterreich aufgestellt werden. Allein in Salzburg leisten aber zehntausende freiwillige Feuerwehrleute ihren Dienst, österreich­weit sind es 240 000, die unentgeltlich und rund um die Uhr einsatzbereit sind. Ehrenamtlich, wohlgemerkt! Und diese flächendeckende ehrenamtliche Tätigkeit im Dienste der Allgemeinheit, für das Gemeinwohl wird jetzt von Ihnen durch solche Maßnahmen in Wirklichkeit untergraben.

Das Bundesheer, unsere Soldaten, unsere Grundwehrdiener und unsere Jugend – auch das muss gesagt sein, es sind unsere Jugendlichen, und wir reden hier immer von Menschen, wenn wir vom Bundesheer reden –, sie sind immer eine willkommene Verstärkung, wenn sie im Ernstfall, im Katastrophenfall der Feuerwehr, der Wasser­wehr, der Bergrettung und so weiter zu Hilfe kommen können. Dass aber für den gleichen Einsatz künftig die einen ihre Hilfeleistung bezahlt bekommen, die anderen aber weiterhin ehrenamtlich arbeiten, wenn sie Schulter an Schulter Hilfe leisten und zusammenarbeiten, das können Sie diesen Menschen nicht erklären.

Und noch etwas, Herr Bundesminister, zu diesem Projekt: Sie werben damit, dass Sie den Freiwilligen versprechen, eine jährliche Prämie von 5 000 € zu bezahlen. Das haben Sie auch in der Sitzung des Landesverteidigungsausschusses am 1. März gesagt. Die Frau Bundesminister für Finanzen sieht das aber ganz anders. Die lässt uns nämlich in einer Anfragebeantwortung wissen, dass das ganz und gar nicht so ist, denn auf die Frage: „Ist es richtig, dass diese geplante Jahresprämie von 5.000.- Euro nicht versteuert werden muss?“, antwortet die Frau Minister am 8. Mai, also vor gut drei Wochen:

„Wird vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport an Arbeitnehmer eine Anerkennungsprämie nach § 4a Heeresgebührengesetz (darunter fällt die Jahres­prämie von 5.000 Euro) bezahlt, stellt diese Jahresprämie steuerpflichtigen Arbeitslohn dar und zählt – wie das Gehalt – zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der Arbeitgeber hat bei der Auszahlung der Jahresprämie die Lohnsteuer einzubehalten. Eine Steuerbefreiung liegt im Einkommensteuergesetz 1988 nicht vor.“

Bis zum Stand 8. Mai sind Sie jedenfalls nicht an die Frau Minister herangetreten, um hier eventuell eine Steuerbefreiung auszuverhandeln.

Ich habe nichts dagegen, wenn man Menschen für eine Sache gewinnen will, aber dass hier mit 5 000 € geworben wird, ist entweder nicht durchdacht, nicht zu Ende gedacht, oder es ist eine billige Keilerei. Denn dass dann am Ende 5 000 € herauskom­men werden für denjenigen, der sich hier freiwillig meldet, so wie versprochen, das wird ganz und gar nicht der Fall sein. Und damit werden einige dann, denke ich, nicht ganz glücklich sein, denn wenn diese Prämie als Bestandteil des Gehaltes gesehen wird, dann hat er dieses Einkommen zu versteuern.

Herr Minister Darabos, Ihr Pilotprojekt zur Reduktion der Funktionssoldaten, um Verwendungen im Bereich der Systemerhaltung auf ein Mindestmaß reduzieren zu können, ist eines, das durchaus etwas Positives haben könnte. Nur ist es halt so, Herr Minister, dass dieses Projekt ja in Wirklichkeit ein Muss-Projekt ist, also eines, das gemacht werden muss, weil ja offensichtlich ist, dass das Geld für die Bedeckung der Kosten für den Ersatz von Grundwehrdienern, die bisher als Systemerhalter eingesetzt wurden, nicht vorhanden ist. (Präsident Hammerl: Bitte zum Ende zu kommen!) – Ja, Herr Präsident, ich werde gleich zum Ende kommen.

Geschätzte Damen und Herren! Unser Bundesheer hat eine hervorragende Tradition. Es hat seit 1955 alle ihm gestellten Aufgaben, ob im Inland oder Ausland, hervor­ragend bewältigt, ob das die Ungarn-Krise war, ob das der Prager Frühling war, ob das


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