BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 30

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Stellvertretende Leiterin                                                                                         Generalsekretär für

der Sektion Koordination                                                                      auswärtige Angelegenheiten

Beilage“

„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH                   Bundesministerium für europäische

                                                                                                         und internationale Angelegenheiten

BMEIA-EU.8.33.02/0010-I.2A/2012                                   BMeiA-EU.3.18.25/0048-III.1/2012

Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon, Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Der Vertrag von Lissabon wurde von den Staats- und Regierungschefs der EU im Rahmen einer Regierungskonferenz am 13. Dezember 2007 unterzeichnet. Für sein Inkrafttreten war die Ratifikation durch alle 27 Mitgliedstaaten der EU nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften erforderlich. Im Zuge des am 12. Juni 2008 in Irland abgehaltenen Referendums sprach sich jedoch die Mehrheit der Abstimmenden gegen eine Ratifikation des Vertrags von Lissabon durch Irland aus.

Im Lichte des Ergebnisses des irischen Referendums wurde auf der Tagung des Europäischen Rates (ER) am 18./19. Juni 2009 ein „Beschluss der im Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon“ (Anlage 1 zu den Schlussfolgerungen) angenommen, worin klargestellt wird, dass bestimmte Angelegenheiten, die der irischen Bevölkerung Anlass zur Sorge gegeben haben, durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht berührt werden. Die Klarstellungen beziehen sich auf das Recht auf Leben, Familie und Bildung, den Bereich Steuerwesen sowie Sicherheit- und Verteidigung. Gemäß den Schlussfol­gerungen des ER vom 18./19. Juni 2009 sollen die Bestimmungen des Beschlusses zum Zeitpunkt des Abschlusses des nächsten Beitrittsvertrags in ein Protokoll aufge­nommen werden, das nach Maßgabe der jeweiligen verfassungsrechtlichen Vor­schriften der Mitgliedstaaten der EU dem EUV und dem AEUV beigefügt wird. Das Protokoll dient der Klärung einzelner primärrechtlicher Bestimmungen.

Aufgrund dieser politischen Vereinbarung hat Irland mit Schreiben vom 20. Juli 2011 dem Rat gemäß Art. 48 Abs. 2 EUV einen Vorschlag für eine Änderung der Verträge unterbreitet, wonach dem EUV und dem AEUV das oben erwähnte Protokoll beigefügt werden soll. Der ER hat anlässlich seiner Tagung am 23. Oktober 2011 gemäß Art. 48 Abs. 3 EUV beschlossen, das Europäische Parlament (EP) und die Europäische Kommission (EK) anzuhören und das EP zu ersuchen, seine Zustimmung zum Absehen von der Einberufung eines Konvents zu erteilen, da dessen Einberufung in Hinblick auf den Umfang der geplanten Vertragsänderung nicht gerechtfertigt sei. Das EP hat am 18. April 2012 seine Zustimmung zum Verzicht auf die Einberufung eines Konvents und eine befürwortende Stellungnahme in Hinblick auf einen Beschluss des ER zugunsten einer Prüfung der zu den Verträgen vorgeschlagenen Änderungen abgegeben. Nach Abgabe der Stellungnahme durch die EK legt der ER im schriftlichen Verfahren das Mandat für eine Regierungskonferenz fest. Diese wird vom Präsidenten des Rates voraussichtlich für den 16. Mai 2012 einberufen und soll sich auf die an den Verträgen vorzunehmenden Änderungen einigen.

Das Protokoll ist von allen 27 Mitgliedstaaten entsprechend ihren verfassungs­rechtlichen Vorschriften zu ratifizieren, damit es (möglichst gemeinsam mit dem Vertrag über den Beitritt Kroatiens zur EU am 1. Juli 2013) in Kraft treten kann.

 


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