Zum Inhalt des Entwurfs eines Protokolls (Dok. EUCO 92/11):
Der Entwurf greift drei aus irischer Sicht besonders relevante rechtspolitische Aspekte heraus: Er stellt klar, dass die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, die der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechtsstatus verleihen, und die Bestimmungen im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts keinen Einfluss auf Geltungsbereich und Anwendbarkeit der irischen Verfassungsbestimmungen zum Schutz des Rechts auf Leben, zum Schutz der Familie und zum Schutz der Rechte in Bezug auf Bildung haben. Weiters hält der Entwurf fest, dass der Umfang und die Ausübung der Zuständigkeiten der EU im Bereich der Steuerpolitik durch den Vertrag von Lissabon nicht geändert werden. Schließlich werden Klarstellungen in Hinblick auf die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU und der Mitgliedstaaten, inklusive der Neutralitätspolitik, getroffen.
Mit der Verhandlung dieses Protokolls sollen folgende Personen betraut werden:
Werner Faymann Bundeskanzler
Dr. Michael Spindelegger Vizekanzler und Bundesminister für europäische
und internationale Angelegenheiten
Bot. Mag. Walter Grahammer Ständiger Vertreter Österreichs bei der EU
Die geplante Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union wird der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Gemeinsam stellen wir daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle
dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die oben angeführten Personen zu Verhandlungen über ein Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon zu bevollmächtigen.
Wien, am ... Mai 2012
FAYMANN SPINDELEGGER“
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„DR. MARIA FEKTER BMF
FINANZMINISTERIN BUNDESMINISTERIUM
FÜR FINANZEN
Herr Präsident des Bundesrates
Parlament Wien, am 15. Mai 2012
1017 Wien GZ: BMF-010221/0136-IV/4/2012
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Gregor!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 142. Sitzung des Ministerrates am 8. Mai 2012 Verhandlungen für ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Montenegro zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
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