BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 43

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desrat, sondern auch im Nationalrat geherrscht hat. Alle fünf Parteien unterstützen diese Initiative.

Was will ich damit sagen? – Es wurde ein guter Weg gefunden, einerseits den Föderalismus, die Bürgernähe in die Entscheidungen mit einzubeziehen und sie in den Entscheidungen zu leben und anderseits vor allem diese Verkrampfung, die wir in Österreich sehr oft erleben, zwischen Föderalismus und Zentralismus aufzulösen und zu einem guten Ergebnis zu führen. Wenn Bund und Länder gut miteinander verhandeln, kommt auch etwas Vernünftiges heraus.

Ein Beweis dafür ist auch diese Regelung, der wir heute unsere Zustimmung geben. In diesem Falle werden 120 Einzelbehörden übergeführt in neun Landesverwaltungs­gerichte und zwei Bundesgerichte.

Veränderungen und Verwaltungsstrukturreformen gibt es aber nicht nur in diesem Bereich, und darauf möchte ich ganz besonders hinweisen. Wir haben im letzten Jahr – das wurde auch hier im Bundesrat behandelt – das Pflegegeld neu geregelt. Es sind damals 300 zuständige Pflegegeld auszahlende Stellen übergeführt worden in jetzt acht Pflegegeld auszahlende Stellen. Die Bundesländer haben sich da sehr weit bewegt im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung, im Sinne auch, sagen wir einmal, der Bürgerfreundlichkeit, der Überschaubarkeit, der Schnelligkeit und auch der Verwaltungseffizienz.

Wir haben heuer im April im Nationalrat und dann bei uns hier im Bundesrat die Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden diskutiert und beschlossen. Wir hatten vorher neun Sicherheitsdirektionen, 14 Bundespolizeidirektionen, neun Landespolizei­kom­manden, also insgesamt 32 Behörden. Wir haben das zusammengeführt auf jetzt neun Landespolizeidirektionen, die direkt dem Bundesministerium für Inneres als oberster Sicherheitsbehörde nachgeordnet sind.

Jetzt ist die Neuordnung der Bezirksgerichte im Gange. Auch da findet ein sach­gerechter Zugang statt. Es gibt bereits Einigungen in Niederösterreich, wo die Zahl der Bezirksgerichte von 32 auf 23 reduziert wird, es gibt eine Einigung in Oberösterreich, und es gibt, sagen wir, jetzt eine gute Diskussion in den anderen Bundesländern, um hier zu sachgerechten Lösungen zu kommen.

Lassen Sie mich aber hier etwas ausholen. Ich glaube, gerade bei diesem Prozess werden wir in vielerlei Hinsicht gemeinsame Lösungen finden – einmal, was das Bür­gerservice betrifft, einmal, was die Erreichbarkeit für die Bürger betrifft und auch was geographische Sondersituationen betrifft. Was wir aber in Zukunft mit Sicherheit mehr beachten müssen, sind regionalpolitische Aspekte. Wir brauchen qualifizierte Arbeits­plätze in den Regionen, und da hat die öffentliche Hand eine Vorbild- und Beispielsfunktion zu erfüllen. Wir brauchen die Daseinsvorsorge in den Regionen und müssen den Ausdünnungstendenzen entgegenwirken. – Das ist aber eine andere Diskussion, die brauchen wir heute nicht zu führen. Ich sage das aber auch, weil bei allen Verwaltungsreformen in Zukunft auch diese Aspekte mitzudenken sind.

Heute geht es um eine große Verwaltungsreform, die eine herzeigbare Reihe von Reformvorhaben fortsetzt, die Österreich fitter macht, die Österreich bürgerfreundlicher macht und die zu schlankeren Strukturen führt. Es sind diese Diskussion und dieser Beschluss ein Beweis dafür, dass das Zusammenwirken von Bundesländern und Bund funktioniert, wenn man auf gleicher Augenhöhe und ehrlich miteinander umgeht, wenn man sauber verhandelt und wenn man die Subsidiarität ernst nimmt.

Ich darf hier vielleicht eine kleine Brücke auch zu anderen Diskussionen schlagen. Wir sind gerade als Bundesrat sehr stolz auf die Subsidiaritätsprüfung, die wir im Rahmen des Lissabon-Vertrages vor allem im Europaausschuss durchführen. Ich glaube, dass


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