BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 42

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Zum ersten Mal können Bürger und Bürgerinnen gegen einen Bescheid bei einem der neun Landesverwaltungsgerichte oder eben einem der zwei Bundesver­waltungs­gerichte Beschwerde einreichen und müssen sich nicht anschauen, welche Behörde oder Sonderbehörde denn für den jeweiligen Fall zuständig wäre.

Wir finden gleichzeitig gut, dass die Unverträglichkeitsprüfungsverfahren jetzt beim Bundesverwaltungsgericht angesiedelt sind. Das ist besonders für die Umwelt­verträg­lichkeitsverfahren wichtig, damit neun Länder nicht völlig unterschiedliche Wegen gehen, völlig auseinanderklaffen in der Handhabung, sondern dass es da doch gemeinsame Standards in Österreich gibt. Es wäre natürlich noch besser, wenn es diese Standards auf europäischer Ebene gäbe, aber wir sind ja im österreichischen Nationalrat, im österreichischen Bundesrat; wir sind jetzt einmal für die neun Länder zuständig, und da haben wir das jetzt erreicht.

Wir finden es gut, dass die Autonomie der Universitäten gewahrt bleibt, und wir finden es hervorragend – da möchte ich die Ausführungen des Herrn Kollegen Klug kurz korrigieren: es geht um das Asylrecht, nicht um das Fremdenrecht, zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, die leider sehr oft verwechselt werden, allerdings nichts miteinander zu tun haben –, dass ein Sündenfall aus dem Jahr 2008 endlich beseitigt wird.

Wir hatten ja seit 2008 de facto eine Zwei-Klassen-Justiz. Jeder Bürger/jede Bürgerin konnte Gerichtshöfe anrufen, wenn Bescheide vorlagen, während dies Asylwerber und Asylwerberinnen nicht konnten. Wir sind froh, dass dieses Manko jetzt beseitigt worden ist.

Nichtsdestotrotz heißt es aufpassen. Man wird sich trotzdem in einem Jahr – oder wann auch immer man das evaluiert – anschauen müssen: Wie hat es funktioniert? Wo hat es Probleme gegeben? Was hat super funktioniert? Man wird darauf schauen müssen, wie die MitarbeiterInnen im Unabhängigen Verwaltungssenat zu RichterInnen werden – das wird sicher eine der großen Fragen sein –, ob die Posten der Rich­terInnen transparent besetzt werden, ohne dass es zur klassischen Posten­vergabe aus anderen Gründen kommt, und ob Fortschritte, wie etwa im Fall des Instan­zenzugs für AsylwerberInnen, nicht durch Einzelgesetze dann wiederum ausgehebelt werden. Darauf muss man sicher achten.

Wie gesagt, Herr Staatssekretär, ich würde mir wünschen, dass Sie jetzt gleich die Gesundheitsreform, die Schulverwaltungsreform und alle anderen Reformen auch machen. Mit der Ernsthaftigkeit, dass alle an einem Tisch saßen, sind diese Themen noch nicht angegangen worden.

Das ist einmal ein erster Schritt zu einer modernen Verwaltung in Österreich. Wir begrüßen das. Wir stimmen natürlich gerne zu und freuen uns heute einfach. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

10.58


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte.

 


10.58.55

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf diese grundsätzliche Diskussion – auch aus der Sicht der Länderkammer – nützen.

Diese neue Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dezentral aufgestellt, das heißt, dass die Bundesländer erstmals auch an der Gerichtsbarkeit beteiligt sind. Bund und Länder greifen gleichermaßen in ihre Verwaltungsstrukturen ein und schaffen neue Verwal­tungsstrukturen. Erwähnenswert ist auch das gute Klima, das nicht nur hier im Bun-


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