BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 41

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Kollege Gerald Klug hat es bereits gesagt: Hervorzuheben ist, dass damit die Länder zum ersten Mal eine eigene Gerichtsbarkeit erhalten. Die Schaffung von Landes­verwaltungsgerichten stärkt natürlich den Föderalismus, stärkt die Länder, verkürzt die Wege und schafft wiederum Bürgernähe.

Man sollte aber – und damit komme ich zum Schluss – nicht vergessen, dass in Wirklichkeit jetzt erst die tatsächlich schwierige Arbeit beginnt, nämlich die Umsetzung. Es wird sich zeigen, ob es gelingt, das, was hier heute auf den Weg gebracht wird, dann tatsächlich auf Dauer sinnvoll umzusetzen.

Wir wissen alle, wir haben 2013 Wahlen, und ich hoffe doch, dass bis dahin dieses Thema abgeschlossen werden wird, denn ansonsten, könnte ich mir vorstellen, wird es doch noch längere Zeit brauchen, und es wird da sicherlich ein rechtsleerer Raum geschaffen, der in Wirklichkeit nicht nötig wäre.

Wir glauben, dass es machbar ist und dass es gelingen wird, das innerhalb eines Jahres umzusetzen, auch weil einfach erkennbar ist, dass man das will. Es ist der Wille zur Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen und den Parteien da. Wenn man dann in einem Jahr eine Evaluierung durchführt, wird man sehen, ob das Ganze zu einem guten Ende gebracht werden kann oder nicht.

Ich darf abschließend noch einmal darauf hinweisen, dass wir Freiheitliche es als sehr positiv bewerten, Herr Staatssekretär, dass auch auf Forderungen und Vorstellungen von uns Freiheitlichen und der Opposition insgesamt eingegangen wurde und diese Vorschläge auch aufgenommen wurden. Wir werden diesem Gesetz heute natürlich auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

10.53


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Schreuder. – Bitte.

 


10.53.49

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Jetzt muss man quasi den Zusehern und Zuseherinnen von ORF III sagen: Wenn Sie eine kontroversielle Debatte erwarten, in der sich die Parteien gegenseitig alles Mögliche vorwerfen, was alles schiefgehen würde, dann ist das natürlich in diesem Fall nicht so.

Tatsächlich ist es so – und das ist außergewöhnlich für die österreichische Politik, das muss man hier betonen; leider ist es außergewöhnlich für die österreichische Politik –, dass es sich um einen sehr konsensualen Weg gehandelt hat, wo alle Parteien beteiligt waren, wo zugehört worden ist – auch das ist leider keine Selbstverständlichkeit –, wo auf Argumente eingegangen wurde und wo sich alle Parteien und alle, die da mitdiskutiert haben, beteiligen konnten. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich möchte mich diesbezüglich auch dem Dank anschließen, Herr Staatssekretär. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Ich würde mir wünschen, die Bundesregierung würde generell so agieren, gebe ich zu. Vielleicht können Sie ja überhaupt für die ganzen Verwaltungsreformen, die noch bevorstehen, zuständig sein, denn fünf Parteien, neun Länder, viele Interessen in ein Gesetz fließen zu lassen, das eine derartige Reform beinhaltet – 120 Behörden werden eingespart –, das ist keine Selbstverständlichkeit.

„Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle“ ist natürlich andererseits so ein Wort, ein Ausdruck, der für die Menschen zu Hause wahrscheinlich nicht ganz nachvollziehbar wie eine ganz große Reform klingt, wo jetzt etwas ganz Neues passiert. Das klingt eher nach bürokratischem Jargon; da wird halt ein bisschen umgemodelt und fertig. – Nein, man muss wirklich sagen, für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich mit dieser Reform sehr, sehr viel.

 


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