BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 40

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Ich glaube, dass damit zumindest mittelfristig auch eine Ersparnis eintreten wird. Und selbst wenn keine Ersparnis eintritt, muss ich sagen, ist diese Maßnahme dadurch, dass die Gerichte näher beim Bürger sind, dass sie rascher entscheiden, schon gerechtfertigt. Die Effizienz bei Gerichtsverfahren wird wesentlich verbessert.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren: All diese Argumente sprechen für diese Entscheidung: Verbesserung des Rechtsstaates, Stärkung des Föderalismus, dass eben auch die Länder in die Staatsform Justiz eingebunden werden, bessere Übersicht und mehr Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, was das Recht betrifft, und Beschleunigung der Verfahren. Ich glaube, das ist ein guter Tag für die Recht­sprechung und auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

10.49

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


10.49.24

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits von meinen Vorrednern gesagt: Mit der Beschlussfassung dieses Gesetzes wird eine der größten Verwaltungsstrukturreformen umgesetzt, die es in dieser Republik bislang gegeben hat. Durch die Schaffung der zweistufigen Gerichtsbarkeit in der Verwaltung ist es nunmehr gelungen, dass man ein seit über zwei Jahrzehnten besprochenes Thema, das immer wieder verhandelt wurde, das verschoben, das ausgesetzt, das wieder neu verhandelt wurde, nun zu einem Abschluss bringen kann.

Uns Freiheitlichen ist die Einführung dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit seit jeher ein wichtiges Anliegen – das ist bei uns auch im Parteiprogramm verankert –, eben weil wir der Meinung sind und waren, dass das der Rechtssicherheit in Österreich dient, dass dies eine Vereinfachung und somit auch tatsächliche Verbesserungen im Hinblick auf Bürgernähe bringt.

An die 120 Sonderbehörden werden abgeschafft, ein für die Menschen in unserem Land zumeist undurchschaubarer Bürokratismus wird beseitigt.

Was für uns allerdings besonders hervorzuheben ist, ist die Tatsache, dass zahlreiche Punkte und Themen, die wir Freiheitliche in unserer Arbeit, auch in den Ausschuss­sitzungen eingebracht haben, übernommen worden sind und dass man auch von allen Seiten bereit war, Herr Staatssekretär, Kompromisse einzugehen.

Als Beispiel sei der Instanzenzug im Bereich der Selbstverwaltung der Kammern der Freien Berufe genannt. Das haben wir ändern können. Da der Instanzenzug an die Verwaltungsgerichte aus unserer Sicht einfach nicht notwendig und sinnvoll gewesen wäre, gibt es jetzt für Notare, für Rechtsanwälte die Möglichkeit des Zugangs zur ordent­lichen Gerichtsbarkeit. Auch kann der Verwaltungsgerichtshof jetzt in der Sache selbst entscheiden, wenn sie entscheidungsreif ist und – wie es im Gesetz heißt – „die Entscheidung in der Sache selbst im Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Kostenersparnis liegt.“

Die Schaffung der zweistufigen Gerichtsbarkeit führt aber auch dazu, dass man den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt, und zwar massiv stärkt. Ein klarer, über­schaubarer Rechtsweg, Entscheidungen werden nunmehr durch unabhängige Richter im ordentlichen Instanzenzug gefällt, schnellere Genehmigungsverfahren, daher raschere Rechtssicherheit für die Unternehmen – all das stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich.

 


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