BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 39

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10.42.47

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Die Ausübung der Gerichtsbarkeit und der Justiz ist eine Kernaufgabe des Staates. Wenn man alles verändern kann, aber daran wird sicher nicht gerüttelt. Gerichtsbarkeit ist sozusagen ein wesentliches Geschäftsfeld des Staates. Und mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben erfolgt die bisher größte Rechtsschutzreform – das ist bereits von meinem Vorgänger gesagt worden – seit Inkrafttreten der Bundesverfassung.

Ich sehe wesentliche Vorteile darin, etwa in der Verbesserung des Rechtsstaates, weil mit dieser Reform endlich auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention, auf die diesbezüglichen Hinweise der letzten Monate und Jahre reagiert und eine unabhängige Rechtsschutzeinrichtung umgesetzt wird. In den letzten Jahren wurde ja immer wieder beklagt, dass einige Bundeseinrichtungen von den Ländern zentral nach Wien kommen. Ich schätze es, dass jetzt die Länder aufgewertet werden, dass die Länder tatsächlich an der Staatsform Justiz beteiligt werden. Das ist auch ein Vorteil und eine Stärkung des Föderalismus in unserem Staat.

Durch die Schaffung von neun Landesgerichten, die in den Bundesländern angesiedelt werden, rückt die Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch näher zum Bürger. Außerdem wird damit auch der Zugang zum Recht verbessert. Wir hatten ja bisher die Situation, dass ungefähr 120 verschiedene Behörden und Sonderbehörden, Sondergerichte et cetera eingerichtet sind und sich somit der Bürger sehr oft fragte, wohin er sich wenden soll, wohin er sich wenden muss, damit er zu seinem verdienten Recht Zugang erhält. Das wird jetzt auf die neun Verwaltungsgerichte reduziert, was ein Vorteil ist.

Außerdem bedeutet das eine Beschleunigung der Verfahren. Mein Vorredner hat schon generell darauf hingewiesen, ich darf das ergänzen. Nach einem Gespräch mit dem Präsidenten des UVS in Oberösterreich, Herrn Dr. Hannes Fischer, habe ich mir die letzten Entscheidungen vorlegen lassen. 98 Prozent der Entscheidungen des UVS Oberösterreich, des Unabhängigen Verwaltungssenates, sind bereits endgültige Entscheidungen – also schon im jetzigen Stadium –, und dies bei einer durch­schnitt­lichen Verfahrensdauer beim UVS in Oberösterreich von rund drei Monaten. 98 Pro­zent der Entscheidungen werden sofort akzeptiert.

Jetzt werden Sie fragen, wie diese Entwicklung weitergeht. Diese hohe Erledigungs­quote ergibt sich daraus, dass, obwohl bei allen Erledigungen grundsätzlich eine Beschwerdemöglichkeit bei den Höchstgerichten bestand, in rund 95 Prozent der Fälle von vornherein keine Beschwerde eingelegt wurde. In 95 Prozent der Fälle gab es gegen die Entscheidungen keine Beschwerde an die Höchstgerichte, obwohl es jedem Bürger freistehen würde, diesen Weg zu gehen. In 95 Prozent der Fälle wurde die Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates bereits akzeptiert. Dies bedeutet wirklich ein hohes Maß an Akzeptanz dieser Entscheidungen und stellt den dort tätigen Juristen ein sehr gutes Zeugnis aus.

In weiterer Folge: Soweit es in den vom UVS Oberösterreich entschiedenen Fällen Beschwerden an die Höchstgerichte gab – bei 95 Prozent bleibt einen Differenz von 5 Prozent; was ist mit diesen 5 Prozent Beschwerden? –, wird der UVS Oberösterreich in 80 Prozent der Fälle bestätigt. Selbst wenn sie ans Höchstgericht weitergehen, sind die Entscheidungen der Landesverwaltungsbehörden bisher weitgehend bestätigt worden. Wir gehen da also einen sehr guten Weg, und die Akzeptanz ist eine äußerst hohe; sie spricht wirklich für die Qualität der Entscheidungen in den bisherigen Behörden, die jetzt in die Landesverwaltungsgerichte umgewandelt werden.

 


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