Als vorletzten Punkt möchte ich in der Länderkammer und im Bundesrat doch auch noch erwähnen und somit aus föderalistischer Sicht, ohne dass da vielleicht zu viele Träume entstehen, darauf aufmerksam machen, dass wir heute erstmals ein Verwaltungsgericht respektive neun Landesverwaltungsgerichte mit Landeszuständigkeit beschließen – an sich ein Novum in der österreichischen Gerichtsbarkeit, das gerade im Bundesrat nicht unbeachtet bleiben sollte.
Und zu guter Letzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe das das letzte Mal im Zuge der Behördenreformdebatte schon angemerkt: In aller Offenheit sage ich für die sozialdemokratische Fraktion, wir erwarten uns im Zusammenhang mit der Debatte rund um den Wirtschaftsstandort Österreich auch eine deutliche Beschleunigung der Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Nach den Debatten im Ausschuss wissen alle, dass es inhaltlich zur Konsequenz kommt, dass der Verwaltungsgerichtshof nur mehr in grundsätzlichen Fragestellungen zuständig sein wird. Denn – liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache auch in diesem Zusammenhang als Sozialdemokrat aus meinem Herzen keine Mördergrube – dass es am Wirtschaftsstandort Österreich bei einzelnen Genehmigungsverfahren noch immer die Situation gibt, dass das Genehmigungsverfahren so lange dauert, dass zum Teil die Technologie schon überholt ist, die eigentlich genehmigt werden sollte, das ist etwas, was de facto unzumutbar, unzureichend ist, und ich erwarte mir in diesem Zusammenhang eine deutliche Verbesserung.
Was bedeutet die Veränderung im Verwaltungsverfahren für die Länder? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den einzelnen neun Bundesländern – auch im Bund, aber vor allem auch in den Ländern – kommen maßgebliche organisatorische Veränderungen auf uns zu. Die Unabhängigen Verwaltungssenate, aber natürlich auch Teile aus den Ämtern der Landesregierungen – mag sein, dass die ersten quantitativen Einschätzungen zwischen 10 und 25 Prozentpunkten liegen – werden zukünftig in die neun Landesverwaltungsgerichte übergeführt. Das bedeutet nicht nur auf der Ebene der Materiengesetze noch viele, viele Anstrengungen, sondern zweifelsohne in den Organisationeinheiten der Ämter und der Landesregierungen beachtliche organisatorische Maßnahmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als erster Redner zu diesem Tagesordnungspunkt zu guter Letzt: Mag sein, dass man in der österreichischen Politik zum Beispiel mit einer Pensionsreform eine beachtliche Öffentlichkeitsarbeit zustande bringt. Das mag durchaus sein. Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber Folgendes sagen: Ich habe eingangs von einer der größten Verwaltungsreformen seit 1920 gesprochen, und es kann sein, dass dies nur von einigen wenigen, zum Teil unmittelbar Betroffenen wahrgenommen wurde. Aber ich mache schon auf eines aufmerksam: 25 Jahre Diskussion, mehrere Jahre europarechtliche Vorwürfe, viele Diskussionen im Österreich-Konvent, ein Hearing im Nationalrat, acht Entschließungsanträge, acht Ausschussfeststellungen, Einbeziehungen der Länder – und das alles vor dem Hintergrund, dass es wohl so sein wird, dass wir das heute einstimmig beschließen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, das ist eine beachtliche Leistung, und das muss erst einmal jemand zusammenbringen. Ich möchte dir im Namen der sozialdemokratischen Fraktion in diesem Zusammenhang wirklich ein großes Kompliment aussprechen. – Danke und Glück auf! (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
10.42
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.
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