BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 37

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Tagesordnung ein und kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Perhab. Bitte um den Bericht.

10.35.25

Berichterstatter Franz Perhab: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2012 mit dem Sammelbegriff Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012.

Meine Damen und Herren, der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


10.36.13

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Im Kern beschließen wir mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle de facto eine der größten Verwaltungsreformen seit 1920. Keine Sorge! Für all jene Damen und Herren, die bisher im Verwaltungsverfahren beheimatet waren: Wir werden den von so vielen geliebten Bescheid als Instrument im Verwaltungsverfahren nicht aufgeben. Er wird uns in der ersten Instanz erhalten bleiben.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der zweiten Instanz, also im Berufungs­ver­fahren, setzen wir an die Stelle einer Verwaltungsbehörde ein ordentliches Gericht. Und jetzt mag es sein, dass Juristen in diesem Zusammenhang eine besondere Sensibilität entwickeln. Aber ich glaube schon, dass es beachtlich ist, darauf aufmerk­sam zu machen, dass diese organisatorische Veränderung im Verwaltungs­verfahren de facto nicht nur bedeutet, dass wir eine europarechtliche Lücke schließen, wo uns ja im Wesentlichen immer vorgeworfen wurde, dass es im Berufungsverfahren und damit in der zweiten Instanz keinen unabhängigen Richter gibt, sondern dass darüber hinaus meines Erachtens auch rechtsstaatlich und rechtspolitisch ein deutlicher Quanten­sprung im Verwaltungsverfahren gelingt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon mehrfach vorgekommen, dass unter anderem die Grünen darauf hingewiesen haben, aber es auch von uns mitunter als eine doch etwas eigenartige Optik empfunden wurde, wenn zum Beispiel in so besonders sensiblen Rechtsmaterien wie dem Fremdenrecht in der zweiten Instanz, also im Berufungsverfahren, das Bundesministerium für Inneres inhaltlich zuständig ist. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube, ich glaube, das hatte immer schon eine etwas eigentümliche Optik. Und ich freue mich außerordentlich, dass wir in diesem Zusammenhang zukünftig auch da ein unabhängiges ordentliches Gericht haben werden.

Drittens bedeutet – und das möchte ich nicht unerwähnt lassen – diese inhaltliche Reform auch eine Umsetzung der Ergebnisse einer langjährigen Debatte aus dem Österreich-Konvent. Es ist nicht die erste Maßnahme. Ich betone das deshalb, weil von dieser Bundesregierung eine im Österreich-Konvent vorgeschlagene Maßnahme heute ins Finale gebracht wird.

 


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