BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 36

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bis 31. Mai 2012 in Vietnam bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter mit seiner Vertretung eingelangt sind.

Darüber hinaus ist ein Schreiben des Bundeskanzlers über seine verfassungsmäßige Vertretung des Herrn Bundespräsidenten während dessen Vietnamaufenthaltes vom 28. bis 31. Mai 2012 eingelangt. Des Weiteren teilt der Bundeskanzler mit, dass durch seinen Aufenthalt vom 31. Mai bis 4. Juni 2012 ebenfalls außerhalb des Gebiets von Mitgliedstaaten der EU seine Vertretung und auch die des Herrn Bundespräsidenten gemäß Artikel 64 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 69 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch den Herrn Vizekanzler wahrgenommen werden.

Für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Bundeskanzlers und des Vize­kanzlers am 31. Mai 2012 wird die Vertretung des Bundeskanzlers gemäß Artikel 69 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch das dienstälteste Mitglied der Bundes­regierung – Frau Bundesministerin Dr. Claudia Schmied – wahrgenommen.

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Ebenso ist der Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2011 eingelangt, der dem Wirtschaftsausschuss zur Vorberatung zuge­wiesen wurde.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte sowie jener Ent­schließungs­antrag 189/A(E)-BR/2012 der Bundesräte Kneifel, Mag. Klug und Dönmez beziehungsweise jene Petition 31/PET-BR/2012, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 jeweils unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir werden daher so vorgehen.

10.35.141. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invalideneinstellungs­ge­setz 1969 geändert wird, das Bundessozialamtsgesetz, das Umweltverträglich­keitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwal­tungs­ge­richts­hofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012) (1618 d.B. und 1771 d.B. sowie 8730/BR d.B. und 8731/BR d.B.)

 


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