BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 44

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dieses Prinzip, auf das wir so stolz sind, auch innerösterreichisch gelebt werden muss, dass wir also jede Entscheidung daraufhin überprüfen müssen, ob die Subsidiarität stattfindet, ob nicht die untere Ebene das genauso gut oder besser regeln kann als die übergeordnete, sprich dass eine konsequente Regionalität, Subsidiarität in all diesen Entscheidungen Ausdruck findet.

Wir von der Österreichischen Volkspartei stimmen dieser Regelung, die eine für Österreich sehr gute ist, selbstverständlich zu. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.04


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


11.05.00

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Auch wenn wir über ein, na ja, sagen wir, nicht sehr emotional aufgeladenes Thema sprechen, darf man trotzdem emotional sein. Ich gebe zu, es ist ein glücklicher Moment, jetzt hier zu stehen, Sie reden gehört zu haben. Herr Kollege Schreuder hat gesagt, es ist ein außergewöhnlicher Moment, dass sozusagen Einigkeit herrscht. Ich darf es jetzt zum zweiten Mal erleben – bei der Ortstafelthematik hatten wir hier fast auch einen einstimmigen Beschluss. Ich möchte wirklich allen danken und muss das Lob, das gespendet wurde, weitergeben, weil natürlich nicht ich alleine an dem gearbeitet habe und das bewerkstelligt habe, sondern viele Menschen beteiligt waren. Ich werde dann noch darauf zurückkommen.

Ich muss sagen, gut Ding braucht Weile, wenn man sich anschaut, wie lange die Dis­kussion schon dauert. Der Herr Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Holzinger hat darauf hingewiesen, dass das schon vor 26 Jahren, als er in den Verfassungs­dienst des Bundeskanzleramts kam, ein Thema war. Wenn man es sich genauer anschaut: 1958 ist Österreich der Europäischen Menschenrechtskonvention beige­treten, 1964 ist die EMRK in Verfassungsrang getreten, und ab dem Moment ist eigentlich über eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geredet worden.

Das hat sich dann in der Folge natürlich intensiviert: 1992 Perchtoldsdorfer Abkom­men, dann Österreich-Konvent von 2003 bis 2005. Wir haben es dann auch in das Programm dieser Legislaturperiode aufgenommen und sind 2010 mit einem Entwurf in Begutachtung gegangen, und ab diesem Zeitpunkt, also ab Jahresbeginn 2010, hat sich dann die Diskussion sehr stark intensiviert. Wir haben versucht, Kosten auf Bundesebene zu erheben – wie viele fallen sozusagen in den einzelnen Ressorts an, wie viele Akten sind dort? –, und haben auch versucht, sozusagen zu ermitteln, was so eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit kosten kann, weil natürlich immer auch die Diskussion darüber geführt wird: Entstehen da sehr große Mehrkosten, oder kann man sagen, dass sich à la longue eine Kostenersparnis ergibt?

Wir haben dann mit den Ländern intensive Gespräche geführt. Wir haben im Verfas­sungsausschuss mehrere Aussprachen, Hearings gehabt. Da war unter anderem auch die Frage des damaligen Verfassungssprechers Willi Molterer, ob ich mir auch vorstellen kann, wenn die Länder nicht mitgehen, dass wir nur ein Bundesverwaltungs­gericht und ein Bundesfinanzgericht beschließen. Ich habe damals gesagt – das war, glaube ich, zu Jahresbeginn des Vorjahres –, dass ich darum kämpfen werde, dass die Länder dabei sind. Und bei der LH-Konferenz in Kaprun konnten wir uns dann auch grundsätzlich verständigen. Dann war noch ein Bund-Länder-Gipfel mit Bundeskanzler und Vizekanzler und den Landeshauptleuten, und dort konnten wir es dann endgültig fixieren.

 


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