BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 61

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Die Volksanwaltschaft schreibt in ihrem Bericht darüber hinaus, dass der neue ver­fassungsgesetzliche Auftrag auch ein neues Amtsverständnis erfordert. Das kann man in diesem Zusammenhang auch sehr gut verstehen.

Ich glaube, man kann durchaus von einem historischen Tag für die Menschenrechte in Österreich sprechen. Die Volksanwaltschaft soll zum „Menschenrechtshaus der Republik“ Österreich mutieren – so steht es im Bericht. Ich denke, das können wir auch sehr gut nachvollziehen, und ich finde diesen Terminus auch sehr, sehr passend.

Wir haben schon bei früheren Berichten der Volksanwaltschaft darauf hingewiesen, welchen hohen Stellenwert die Volksanwaltschaft in der Bevölkerung genießt, aber auch bei der Politik. Wir haben heute wirklich vor, diesen Bericht hier einstimmig zur Kenntnis zu nehmen. Das ist auch eine besondere Qualität im Bundesrat beziehungs­weise in der Diskussion.

Wir wissen auch, wie hoch angesehen diese Einrichtung ist, und vor allem, wie in einem hoch entwickelten Rechtssystem, wie es Österreich vermeintlich vorzuweisen hat, sich immer noch eine derart unglaublich hohe Zahl an Menschen – und die Zahl steigt ja nach wie vor jährlich weiter – mit ihren Sorgen und Problemen an die Volksanwaltschaft wendet.

Die Menschen suchen nach einem Anker, einem Halt, weil sie durch dieses komplexe Rechtssystem oft überfordert sind. Wir sprechen von insgesamt 16 239 bearbeiteten Beschwerden, beinahe 1 000 mehr als im letzten Berichtsjahr. Dabei nahm die Zahl der Fälle, bei denen jemand von einer Behörde auf Bundes-, Landes- oder Gemeinde­ebene schlecht behandelt und/oder unzureichend informiert wurde, wie gesagt, gegenüber dem Vorjahr deutlich zu. Im Berichtsjahr 2011 waren es insgesamt nicht weniger als 12 331 Beschwerdefälle, was einen signifikanten Zuwachs von mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr gleichkommt.

Natürlich kommt es auch dementsprechend öfter zur Einleitung eines detaillierten Prüfverfahrens: insgesamt bei 7 287 Fällen oder bei 59 Prozent der Beschwerden.

Nur die Zahl der Beschwerden, die außerhalb des Prüfauftrages der Volksanwaltschaft lagen, bei denen aber trotzdem versucht wurde, helfend, unterstützend zu wirken, ging etwas zurück. Im Bereich der Länder und Gemeinden waren es 2 622 Fälle – ausge­nom­men Tirol und Vorarlberg, denn dort gibt es ja eigene Landesvolksanwalt­schaften –, das bedeutet für die betroffenen Länder eine Zuwachsrate von 5,4 Prozent.

Wenig überraschend, dass die Zahlen der Prüfungen in den bevölkerungsreichen Bundesländern – wie Wien, Niederösterreich oder der Steiermark – auf den ersten Plätzen sind, während das Ganze dann nach Westen hin rückläufig ist. Es ist nicht erwiesen, dass die Verwaltungen im Westen besser arbeiten oder die Bevölkerung zurückhaltender ist – oder braver, könnte man auch sagen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Für Vorarlberg nehme ich das jetzt einmal auf jeden Fall so an.

Nach wie vor ist es der Sozialbereich – im Verantwortungsbereich von Volksanwalt Peter Kostelka – mit insgesamt 28,3 Prozent aller eingeleiteten Prüfverfahren, in dem die meisten Beschwerden und Prüfverfahren anfallen. Hier ging es um Mängel bei der Pflegegeldeinstufung, Probleme mit der Pensionszuerkennung, dem Kranken-, Kinder­betreuungs- und Arbeitslosengeld, die viele Menschen existenziell betreffen und wo auch eine rasche Klärung ganz, ganz wichtig ist. Die Volksanwaltschaft tritt dazu mit allen Sozialversicherungsträgern sowie Geschäftsstellen direkt in Kontakt. Fallweise muss auch über das Arbeits- und Sozialministerium Kontakt aufgenommen werden beziehungsweise wird dieses befasst.

646 Beschwerden über die Justiz wurden 2011 an die zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek gerichtet, das waren 13,8 Prozent aller Prüfverfahren. Ich nehme hier


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