Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
35. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2011) (III-462-BR/2012 d.B. sowie 8739/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Der Bericht des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen über den 35. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2011) liegt Ihnen schriftlich vor, daher verzichte ich auf seine Verlesung und komme gleich zum Antrag.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Mai 2012 den Antrag, den 35. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2011) zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Kollege.
12.06
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein herzliches Grüß Gott auch an die Zuseher an den Bildschirmen zu Hause. Wie eingangs dieses Berichtes – und der ist immerhin 289 Seiten lang – zu lesen ist, kommt es im 35. Jahr des Bestehens der Volksanwaltschaft zur größten Kompetenzerweiterung für diese Institution, denn ab 1. Juli 2012 wird sie auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig sein.
So werden Orte, wo es zwangsläufig zu Freiheitsentziehung und unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt kommt, aber auch Einrichtungen für behinderte Menschen – und das ist ein ganz wichtiger Punkt – von der Volksanwaltschaft und den Kommissionen der Volksanwaltschaft aufgesucht und entsprechenden Kontrollen unterzogen.
Wie erwähnt, geht damit auch eine sehr gelungene Adaptierung des Volksanwaltschaftsgesetzes einher, wo es jetzt zu umfassenden Anhörungsrechten für die zu schaffenden Kommissionen kommt, die gemeinsam mit dem Volksanwalt und den Volksanwältinnen die Feinarbeit leisten werden.
Insgesamt 600 Personen, so habe ich gehört, haben sich für diese Kommissionen beworben, und hier finden auch intensive Gespräche statt, weil mit jeder dieser Personen, die sich für diese Kommissionen gemeldet haben, auch Kontaktgespräche geführt werden, und ich denke, das ist auch ein besonderer Aufwand, der hier von den Volksanwältinnen und Volksanwälten im Rahmen dieser OPCAT-Geschichte bewerkstelligt wird, die wir ja auch schon im Bundesrat diskutiert haben.
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