BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 67

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nerabsetzbetrag gestrichen worden ist, nur weil jemand keine eigenen Kinder mehr zu versorgen hat. Wie wir wissen, kämen viele junge Familien ohne Omas und Opas nicht über die Runden.

Ich meine, jemand, der Kinder großgezogen und damit auch seinen Beitrag für die Gesellschaft geleistet hat, darf nicht bestraft werden, indem man sagt: Okay, jetzt hast du keine kleinen Kinder mehr, jetzt streichen wir den Absetzbetrag, weil wir sparen müssen! Man kann und muss sich auch überlegen, wo man sparen kann, aber man muss nicht immer gerade bei solchen Personen sparen. Darüber sollte man vielleicht noch einmal nachdenken.

Der Pflegebereich ist von meinen Vorrednern auch schon angesprochen worden, und auch hier gibt es wiederum besondere Härtefälle. Ein Beispiel möchte ich zitieren:

Eine Mutter, die eine schwerbehinderte Tochter pflegt, hat sich an die Volksanwalt­schaft gewandt, weil sie sich, weil die Tochter keine eigene Krankenversicherung hat, nicht als pflegende Angehörige beitragsfrei mitversichern lassen kann. Sie ist deshalb gezwungen, sich selbst zu versichern. Die Möglichkeit der begünstigten Selbst­versicherung für diesen Personenkreis besteht nicht.

Die Volksanwaltschaft konnte aufgrund des besonderen Härtefalls wenigstens eine Minderung des monatlichen Beitrags erreichen. Die Situation ist aber immer noch unbefriedigend – wie auch die Volksanwaltschaft erneut fordert; es gibt also auch Forderungen der Volksanwaltschaft, die schon älter sind und noch nicht positiv erledigt sind. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Im Übrigen, Kollege Mayer, sind Sie Mitglied einer der Regierungsparteien, es wird an Ihnen und Ihren Kollegen liegen, ob solche Forderungen der Volksanwaltschaft dann auch wirklich in ein Gesetz umgesetzt werden, was ich Ihnen in dem Fall nur empfehlen kann (neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer), weil die Forderung nach einer Ausdehnung der beitragsfreien Mitversicherung auf Personen, die einen Angehörigen ohne eigene Krankenversiche­rung pflegen, natürlich auch erhoben wird, und da könnte man ja tätig werden.

Ein weiterer Kritikpunkt – auch nicht zum ersten Mal, auch nicht im Rahmen der Debatte über den Bericht der Volksanwaltschaft – ist die Notstandshilfe, die aufgrund der durch die Inflation gestiegenen Lebensmittelkosten immer mehr Menschen in die Armut zwingt. Das wird wirklich immer dramatischer. Es gibt – konnte man heute in einer Beilage der „Presse“ nachlesen – auch eine sehr hohe Anzahl von Menschen, die sich bis über beide Ohren verschuldet haben, die eigentlich potenzielle Kandidaten der Schuldnerberatung sind, und schon deswegen immer weniger zum Leben haben. Im Umgangston würde man sagen: Zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig!

Auch darüber muss nachgedacht werden, kann ich nur allen ans Herz legen. Anträge von den Oppositionsparteien liegen genug vor, vielleicht nimmt man sie einmal auf, redet darüber und findet einen Konsens. Herr Staatssekretär Ostermayer war heute ohnehin schon so harmoniebedürftig, vielleicht können wir auch in diesem Zusam­menhang dieser Harmoniebedürftigkeit Rechnung tragen und zu einem Konsens kommen.

Ein ganz interessanter Fall ist auch noch die Landesverteidigung, nämlich die Kritik an der willkürlichen Postenvergabe. Das kennen wir als gelernte Österreicher, das geschieht nicht zum ersten Mal. Es gibt eine Beschwerde von einem Herrn N. N., und die Volksanwaltschaft hat in einem Prüfungsverfahren festgestellt, dass er für die Stelle im Bereich Landesverteidigung, Leiter der Verwaltung, objektiv in jeder Hinsicht als besser geeignet anzusehen ist als sein Mitbewerber. Das ist aus einer Eignungs­beurteilung des Kommandanten der Heeresmunitionsanstalt Stadl Paura hervorge­gangen.

 


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