BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 68

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Was ist passiert? – Das wissen wir: Natürlich hat er den Posten nicht bekommen! Man kann wieder einmal die Vermutung äußern, dass er wahrscheinlich „die falsche Farbe“ gehabt haben wird. Ein Umstand und ein Zustand, der von uns schon sehr, sehr lange kritisiert wird, weil wir immer der Meinung waren, die Qualifikation ist das Ausschlag­gebende und nicht das Parteibuch. (Bundesrätin Mag. Duzdar: War das bei Schwarz-Blau auch so?) Es darf kein Hindernisgrund sein, aber es darf nicht quasi das erste Qualifikationsmerkmal sein. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Ein weiterer Punkt, der auch ein Dauerbrenner ist – auch diesbezüglich hat die Volksanwaltschaft Kritik geübt –, ist dieser grenzüberschreitende Kindergartenzugang; vor allem Wien und Niederösterreich sind besonders betroffen. Es ist nahezu unmöglich, wenn man in Wien wohnt, sein Kind in Niederösterreich, weil vielleicht dem Arbeitsplatz näher, in den Kindergarten zu schicken und umgekehrt.

Das ist etwas, das für viele Eltern wirklich einen echten Hemmschuh darstellt, noch dazu, da es ja normal sein sollte, dass man sich den Kindergarten aussuchen kann. Der eine ist einem eben aus verschiedenen Gründen lieber als der andere. Hier denke ich, Sie reden doch immer von einem grenzenlosen Europa, und Sie sind dafür, dass alle Grenzen offen sind. Und dann scheitert es natürlich ganz genau im Kleinen! Näm­lich zwischen Wien und Niederösterreich – vielleicht woanders auch, aber hier weiß ich es besonders – scheitert es, sodass die Kinder nicht einen bestimmten Kindergarten besuchen können. Langsam wird es also lächerlich, würde ich sagen. Vielleicht können sich die Landeshauptleute von Wien und Niederösterreich einmal einigen, dass man einen Konsens findet, dass der gegenseitige Besuch über die Landesgrenzen hinweg kein Hindernis mehr sein sollte. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ansonsten möchte ich den Mitarbeitern der Volksanwaltschaft meinen herzlichen Dank für diesen ausgezeichneten Bericht aussprechen, und auch den Volksanwälten. Rich­ten Sie das bitte Ihren Kollegen auch aus: Herzlichen Dank für Ihre hervorragende Arbeit, und weiter so! (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

12.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Dönmez. – Bitte.

 


12.41.09

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Brinek! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch unser Dank seitens meiner Fraktion gilt dem sehr ausführlichen Bericht.

Vieles wurde schon gesagt. Kollege Schennach hat auf wesentliche Aspekte, auf die auch ich eingehen wollte, Bezug genommen, darum erspare ich mir das. Ich habe mir aber aus dem Bericht drei Bereiche herausgenommen, wo ich denke, dass man das thematisieren muss, weil es auch, im Bereich der Staatsbürgerschaft zum Beispiel, was den Vollzug betrifft, eines auf jeden Fall betrifft, und zwar ist das der Bereich des Staatsbürgerschaftswesens.

Hier wurden sehr viele Fälle an die Volksanwaltschaft herangetragen, wo bei Men­schen, die über Jahrzehnte die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die Be­hörde im Zuge eines Verfahrens draufkommt, dass ihnen vor 20 oder 30 Jahren aufgrund eines behördlichen Irrtums fälschlicherweise die österreichische Staats­bürger­schaft zuerkannt worden ist, und sie ihnen wieder aberkannt wird. Das hat massivste Auswirkungen in negativer Hinsicht auf die Betroffenen selber, aber auch auf deren Familienangehörige.

Wir haben im Staatsbürgerschaftsrecht allgemeine Voraussetzungen, die von jeder­mann zu erfüllen sind, darunter die deutsche Sprache, Unbescholtenheit, Einkom-


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